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AMVV-Änderung
Innungskassen verzichten ebenfalls auf Retax
Die Innungskrankenkassen schließen sich angesichts der Unsicherheiten durch die geänderte AMVV ebenfalls der vorübergehenden Friedenspflicht an: Die IKK classic werde bis zum 30. September keine Retaxierungen beim Fehlen der Telefonnummer bzw. bei fehlender oder unvollständiger Angabe des Vornamens der verschreibenden Person vornehmen, erklärte ein Sprecher der Kasse. „Damit folgt unsere Kasse einem einheitlichen Vorgehen aller Innungskrankenkassen, die sich ohne Ausnahme zu dem geschilderten temporären Retaxverzicht bereiterklärt haben.“
Damit schließen sich die IKKen den Ersatzkassen, der AOK Rheinland/Hamburg, der Knappschaft-Bahn-See sowie der Schwenninger Krankenkasse an. Sie alle haben bereits erklärt, bei entsprechenden Rezepten auf Retaxierungen zu verzichten. Die übrigen AOKen bleiben hingegen „bei ihrem üblichen Verfahren“, wie es beim AOK Bundesverband hieß. Beim BKK Dachverband wird derzeit geprüft, ob die Empfehlung der Landesverbände Bayern, Mitte und inzwischen auch Süd, während des dreimonatigen Übergangszeitraums nicht zu retaxieren, für alle Mitgliedskassen gelten könne.
Damit halten sich zahlreiche Kassen an die vorübergehende Friedenspflicht. Abzuwarten bleibt nun, ob und auf welches Vorgehen sich die Apotheker- und Kassenvertreter am 30. Juli einigen – dann sollen die nächsten Gespräche stattfinden. Die Zeit drängt, denn alle Kassen, die auf Retaxierungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der AMVV und den neuen Vorgaben verzichten, setzen dabei darauf, dass es bis Ende September zu einer endgültigen Klärung der Situation kommt.
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