Deutscher Apothekertag

Tisch: Delegierte können über alles diskutieren

Berlin - 22.07.2015, 14:15 Uhr

Podium beim DAT 2014 (v.l.): Fritz Becker, Lutz Tisch, Karin Graf und Friedemann Schmidt . (Foto: Schelbert/DAZ)

Podium beim DAT 2014 (v.l.): Fritz Becker, Lutz Tisch, Karin Graf und Friedemann Schmidt . (Foto: Schelbert/DAZ)


Obwohl der politische Lagebericht des ABDA-Präsidenten zum Auftakt des Deutschen Apothekertages formal betrachtet nicht Gegenstand der Hauptversammlung ist, kann auf dem Jahrestreffen der Apothekerschaft auch über die Ausführungen von Friedemann Schmidt diskutiert werden. Es stehe in der Hauptversammlung jedem Delegierten offen, über alle Themen zu sprechen, erklärte ABDA-Geschäftsführer Lutz Tisch gegenüber dem DAT-Delegierten Gunnar Müller.

In seinem Schreiben bestätigte Tisch, dass im Rahmen der Diskussion des Geschäftsberichts des ABDA-Hauptgeschäftsführers eine Diskussion des Lageberichts des ABDA-Präsidenten „als solchem“ ausgeschlossen sei, „da dieser nicht Teil der Hauptversammlung ist“. Es stehe aber jedem Delegierten die Möglichkeit offen, zu jedem Sachthema, unabhängig davon, ob es im Geschäftsbericht erwähnt oder ausgelassen wurde, Fragen zu stellen oder Diskussionsbeiträge zu leisten. Einen Grund dafür nennen, warum der Lagebericht des ABDA-Präsidenten außerhalt der Hauptversammlung vorgetragen wird, konnte die ABDA nicht. Das sei unerheblich, weil eine Diskussion gewährleistet sei, so eine ABDA-Sprecherin.

Die von Müller geforderte Veröffentlichung der Kontaktdaten aller DAT-Delegierten will die ABDA nicht leisten. Nach Ansicht der hauptamtlichen Geschäftsführung ist die ABDA von einer repräsentativ-demokratischen Struktur geprägt. Das im Einzelfall Delegierten im Rahmen der Hauptversammlung des DAT zugesprochene Antragsrecht fuße somit nicht auf „basisdemokratischem Gedankengut“. Daher sähen Satzung bzw. Geschäftsordnung „eine delegationsübergreifende Organisation von Antragstellern“ nicht vor.

Keine delegationsübergreifende Organisation vorgesehen

Die ABDA-Mitgliedsorganisationen schickten ihre Delegierten als „Interessenvertreter bei einer übergeordneten Vereinssektion, oder bei einem Dachverband“ zum DAT, wo sie ihre Organisationen vertreten. Wenn die ABDA-Satzung im Einzelfall Delegierten ein Antragsrecht zuspreche, fuße dies „nicht auf basisdemokratischem Gedankengut, sondern senkt zunächst einmal lediglich die Anforderung an Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Delegation der jeweiligen Organisation“.

Dadurch werde es möglich, einen zuvor nicht mehrheitsfähigen Antrag dem DAT vorzutragen. „Eine delegationsübergreifende Organisation von Antragstellern sehen Satzung bzw. Geschäftsordnung nicht vor, da sie von einer repräsentativ-demokratischen Struktur der ABDA geprägt sind“, so Tisch weiter. Auch aus Datenschutzgründen könne die ABDA die Kontaktdaten der Delegierten nicht zugänglich machen.


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