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Arztvorname auf dem Rezept
BMG: Keine Änderungspläne bei AMVV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) meint: Der Vorname des verordnenden Arztes, der seit 1. Juli auf Rezepten anzugeben ist, verbessert nicht die Versorgung der Patienten. Es reiche aus, wenn auf dem Muster 16 der Vorname des Arztes abgekürzt angegeben werde. Mit diesem Anliegen hat sich die KBV an das Bundesgesundheitsministerium gewandt – doch hier sieht man offenbar keinen Anlass, an der gerade erst geänderten Arzneimittelverschreibungsverordnung erneut Hand anzulegen.
Der ausgeschriebene Vorname ist aus KBV-Sicht nicht erforderlich. Auch mit einem Anruf in der Praxis könne der verschreibende Arzt jederzeit eindeutig identifiziert werden, erklärt KBV-Sprecher Roland Stahl. Gerade bei kooperativen Versorgungsstrukturen wie Berufsausübungsgemeinschaften sei die Ausschreibung des Vornamens aufgrund der steigenden Zahl der beteiligten Ärzte wenig praktikabel. Daher setze sich die KBV dafür ein, dass ein abgekürzt angegebener Name ausreicht.
Das Bundesgesundheitsministerium gibt sich jedoch zurückhaltend. Gegenüber DAZ.online bestätigte es, von der KBV ein Schreiben erhalten zu haben. „Es gibt derzeit aber keine Pläne und Gespräche in diese Richtung“, sagte ein Sprecher.
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