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ANHÖRUNG ZUM E-HEALTH-GESETZ
Zehn Minuten für den Medikationsplan
Apotheker und Ärzte können nur gemeinsam die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern. Darin waren sich ABDA und Bundesärztekammer in der Anhörung des Gesundheitsausschusses einig. Allerdings: Die Ärzte beharren auf ihrer Führungsrolle.
Für zwei Stunden war die öffentlichen Anhörung zum E-Health-Gesetz angesetzt, zehn Minuten nahm sich der Gesundheitsausschuss am Mittwoch Zeit für den Medikationsplan. Ob die Argumente der ABDA bei den Gesundheitspolitikern von Union und SPD Gehör finden werden, bleibt abzuwarten: In einer der nächsten Sitzungen wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages über mögliche weitere Änderungsanträge abstimmen. Erst dann steht fest, ob die Apotheker beim Medikationsplan gleichberechtigt mitmachen dürfen.
Schulz: Rx- und OTC-Medikamente müssen zusammengeführt werden
19 Minuten nach Beginn der Anhörung hatte Martin Schulz für die ABDA seinen Auftrag erledigt. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker konnte auf die Frage des Unions-Abgeordneten Reiner Meier die Argumente für eine gleichberechtigte Einbeziehung der Apotheker in die Erstellung des Medikationsplans vortragen. Die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei ein „enorm wichtiges Ziel“ des Medikationsplans. Dazu gehöre insbesondere die Zusammenführung der Rx- und OTC-Medikation bei Patienten. „Rund 40 Prozent der eingenommenen Arzneien werden nicht von Ärzten verordnet“, sagte Schulz.
An dieser Stelle habe das E-Health-Gesetz „klaren Verbesserungsbedarf“. Apotheker müssten „von vornherein“ in die Erstellung des Medikationsplans einbezogen werden. Vor der Aushändigung des Medikationsplans sei zudem eine AMTS-Prüfung notwendig. Nur so könne mit dem Medikationsplan das „gemeinsame Ziel“ der Verbesserung der AMTS erreicht werden. In den Apotheken sei die dazu erforderliche Software flächendeckend vorhanden, so Schulz. Und sie werde alle 14 Tage aktualisiert.
ÄK: Apotheker wichtig für Ergänzung und Aktualisierung
Aus Sicht der Bundesärztekammer (BÄK) sollen die Ärzte die erste Ausstellung des Medikationsplans übernehmen. In den Praxen lägen die dazu erforderlichen Diagnose-, und Therapie-Informationen vor. Wichtig sei aber eine enge Zusammenarbeit mit den Apothekern. „Wir brauchen die Apotheker für die Ergänzung und Aktualisierung des Medikationsplans“, so der BÄK-Vertreter in seinem kurzen Statement. Nur in der Apotheke seien die Informationen über die Selbstmedikation und die Rabattverträge vorhanden.
Zu den Statements der BÄK und von Schulz gab es keine Nachfragen und keine weitere Diskussion. Im weiteren Verlauf befasste sich der Gesundheitsausschuss mit anderen Aspekten des E-Health-Gesetzes. Es ging um Datenschutz, Sinn und Nutzen von digitalen Anwendungen, den Nutzen für die Patienten und die Kosten für die Krankenkassen.
Argumente werden jetzt ausgewertet
Die Gesundheitspolitiker des Bundestages werden in den kommenden Wochen die in der Anhörung vorgetragenen Argumente auswerten und daraus gegebenenfalls weitere Änderungsanträge zum E-Health-Gesetz formulieren. Diese werden dann in einer weiteren Sitzung des Gesundheitsausschusses – (der Termin steht noch nicht fest) – beraten und möglicherweise kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag beschlossen.
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