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Wiederverwendung von Nasenspray-Sprühköpfen
Einspruch der Apotheke abgelehnt
Eine Krankenkasse fordert bei einer regelmäßig verordneten Nasenspray-Rezeptur die Wiederverwendung des Sprühkopfes. Der Retaxfall sorgte bei vielen Apothekern für Kopfschütteln. Nun wurde der Einspruch abgelehnt. Weitere Proteste der Apotheke werden ohne neue Sachverhalte nicht beantwortet, heißt es seitens der Kasse.
Im Dezember vergangenen Jahres berichtete das DeutscheApothekenPortal (DAP) über folgenden Retaxfall: Ein Kind benötigt eine individuelle Dosierung eines Desmopressin-Nasensprays. Die Rezeptur wird in der Apotheke aus dem Fertigarzneimittel Minirin® hergestellt. Um größtmögliche Dosiergenauigkeit zu gewährleisten, empfiehlt der behandelnde Arzt, immer das validierte Sprühsystem des Originalherstellers zu verwenden. Das hat allerdings zur Folge, dass bei jeder Rezepturherstellung die nicht benötigte Restmenge verworfen wird. Unnötigerweise, wie das Fachzentrum Arzneimittel der DAK findet. Die Apotheke wurde retaxiert und hat Einspruch erhoben. Dieser wurde, wie das DAP berichtet, von der DAK abgelehnt (s Abb):
Nach Ansicht der DAK lässt sich also die Haltbarkeit vom
Originalgefäß mit Sprühkopf eins zu eins auf die umgefüllte Lösung, die ohne
Sprühkopf gelagert wird, übertragen. Mit pharmazeutischem Sachverstand ist dies
nicht nachzuvollziehen. Denn das DAC/NRF gibt für konservierte Lösungen zur
nasalen Anwendung ohne Sprühkopf eine Aufbrauchfrist von zwei Wochen an. Minirin® mit Sprükopf hält zwei Monate. Wohlgemerkt gilt diese Angabe bei Entnahme über den Sprühkopf.
Die Prüfstelle vertritt aber nicht nur äußerst fragwürdige Ansichten zur Haltbarkeit und Stabilität von Rezepturarzneimitteln. Sie lässt auch ganz in der Manier eines absolutistischen Herrschers keinerlei sachliche Diskussion über ihre Ansichten zu. So teilt sie in der Ablehnung des Einspruchs mit, dass weitere Einsprüche nur bei Vorlage neuer Sachverhalte beantwortet würden. Andernfalls sei das Prüfverfahren abgeschlossen.
Neue Sachverhalte hat die Apotheke nicht vorzuweisen. Jedoch finden sich in den beiden Schreiben der Prüfstelle manche widersprüchliche Aussagen. Die Apotheke hält daher an ihrem Einspruch fest.
In
ihrem Brief weist die Apotheke nochmals auf die unkontrollierbare
mikrobiologische Qualität hin und fordert Unterlagen zu den erforderlichen mikrobiologischen
und Stabilitätsuntersuchungen. Andernfalls könne man seitens der Apotheke keine
Haftung für die hergestellte Rezeptur übernehmen und trete diese vollständig an
die DAK Gesundheit ab. Auch auf die Problematik der fehlenden Dosiergenauigkeit
der handelsüblichen Sprühsysteme geht die Apotheke ausführlich ein. Zum Schluss
schreibt sie, falls die Rezeptprüfung
weiterhin bei ihrer eigenwilligen Auffassung zur qualitätsgesicherten Arzneimittelherstellung bleibe, lehne die
Apotheke jede Verantwortung für die Herstellung ab.
Sparwahn auf Kosten der Patienten
Nach Ansicht des DeutschenApothekenPortals ist es angesichts des vergleichsweise geringen strittigen Betrages kaum verständlich, dass die DAK das Medieninteresse, das der Fall hervorgerufen hat, in Kauf nimmt – ebenso wenig wie die Tatsache, dass Eltern kein Verständnis für diese kosten-optimierte „Herstellungsanweisung“ der Arzneimittel für ihre Kinder aufbringen.
4 Kommentare
Wann endlich werden der DAV bzw. die Landesverbände tätig?
von Dr. Christian Meisen am 13.01.2016 um 19:51 Uhr
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Iiiiiiiiiiiiiiiiii!
von Armin Spychalski am 13.01.2016 um 18:50 Uhr
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Krankenkassen und Sparwahn
von gerd reitler am 13.01.2016 um 12:23 Uhr
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Die DAK hat echt 'nen Hau!
von Andreas P. Schenkel am 12.01.2016 um 19:59 Uhr
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