Retaxation bei Lieferunfähigkeit

DAK akzeptiert Großhandelsbescheinigung

Berlin - 23.03.2016, 15:00 Uhr

Hat die DAK ein Einsehen, dass sie bei der Retaxation von Apotheken den Bogen überspannt hat? (Foto: DAK-Gesundheit)

Hat die DAK ein Einsehen, dass sie bei der Retaxation von Apotheken den Bogen überspannt hat? (Foto: DAK-Gesundheit)


Die DAK-Gesundheit lenkt ein: Sie fordert von Apotheken künftig nicht mehr eine Bestätigung, dass der pharmazeutische Unternehmer ein rabattiertes Arzneimittel nicht liefern kann. Ihr reicht jetzt  eine Lieferunfähigkeitsbescheinigung des Großhändlers.

Seit einiger Zeit hat die DAK-Gesundheit Apotheken das Leben schwer gemacht, wenn diese Rabattarzneimittel der Kasse nicht beschaffen konnten. Sie wollte nicht nur durch den Großhändler, sondern auch durch den Hersteller bestätigt wissen, dass das Arzneimittel nicht lieferbar sei. Aus Sicht der Hersteller war dies allerdings nicht machbar. 

Nun erklärt die die Kasse, sie werde ihr „Verfahren bei der Einspruchsbearbeitung von Retaxfällen im Zusammenhang mit der Vorlage einer Lieferunfähigkeitsbescheinigung des Großhändlers oder des Pharmazeutischen Unternehmers gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V verändern“. Voraussetzung ist, dass die Verordnung zumindest die entsprechende Sonder-PZN und den entsprechenden Faktor für die Lieferunfähigkeit enthält. Zudem muss der Einspruch fristgerecht eingelegt sein.

Rückwirkung zum 1. Juli 2015

Sodann verspicht die DAK: „Für alle Rezeptabrechnungen mit einem Abgabedatum ab 1. Juli 2015 akzeptieren wir die Lieferunfähigkeitsbescheinigung des Großhändlers unabhängig davon, ob die darin enthaltene Formulierung die Lieferunfähigkeit des Pharmazeutischen Unternehmens bestätigt oder nicht“. Dabei reicht ihr die Bestätigung eines Großhändlers – mehrere müssen es nicht sein. 

Stehen mehrere Rabattarzneimittel zur Auswahl, die alle nicht lieferbar sind, so verlangt die Kasse die Bescheinigung der Lieferunfähigkeit für alle rabattierten Produkte. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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