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Homöopathie, TCM oder Phytotherapie
Schweizer Kassen sollen Kosten für Komplementärmedizin übernehmen
In einer Volksabstimmung hatten sich die Schweizer für eine Kostenerstattung von alternativmedizinischen Behandlungen ausgesprochen. Damit die Kosten ab 2017 übernommen werden können, wird derzeit an den gesetzlichen Regelungen gearbeitet. Unklar sind noch die Kriterien.
Wie in Deutschland sind anthroposophische und Traditionelle Chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie auch in der Schweiz beliebt: Im Jahr 2009 sprach sich eine Mehrheit der Eidgenossen dafür aus, dass die Komplementärmedizin von der Grundversicherung abgedeckt werden soll. „Dass die Vergütung der alternativen Medizin bisher noch nicht fix geregelt war, hat mit einer gewissen Skepsis in Bezug auf deren Qualitäten zu tun“, schreibt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ). Denn der Nachweis fehle, dass die vier Fachrichtungen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sind – eigentlich wären dies die Voraussetzungen, dass die Grundversicherung die Kosten übernimmt.
Der ehemalige Schweizer Gesundheitsminister Didier Burkhalter forderte vor fünf Jahren Vertreter der Komplementärmedizin auf, bis 2015 die Wirksamkeit zu belegen. Inzwischen kam jedoch der Bundesrat zum Urteil, dass „dieser Nachweis für die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein wird“. Daher plant Burkhalters Nachfolger Alain Berset nun, sie per Verordnung den konventionellen Therapien gleichzustellen.
Konsolidiert nach 30 Jahren
Entsprechend des Schweizer „Vertrauensprinzips“ wird wohl der verschreibende Arzt einen relativ starken Einfluss darauf haben, ob die Kosten erstattet werden. Genauere Kriterien für die Kostenerstattung werden nun in den nächsten Monaten verhandelt. Um als „konsolidiert“ zu gelten, müssen die Fachrichtungen laut NZZ seit mindestens 30 Jahren „in unseren Breitengraden“ praktiziert werden.
Auch müssten Studien aus dem gesamten Spektrum der Behandlungsart vorliegen, die ihren Nutzen belegt – und Ärzte bräuchten eine Zusatzausbildung der jeweiligen Disziplin. Krankenkassen oder Patientenverbände können eine Überprüfung von Leistungen beantragen. Dies soll jedoch anders als geplant nur noch für einzelne Therapien möglich sein, nicht mehr für die ganze Fachrichtung.
Unabhängige Überprüfung
Der Schweizer Krankenkassenverband Santésuisse kritisiert laut NZZ die Initiative des eidgenössischen Bundesrats. „Alle Anwendungen im Bereich Komplementärmedizin dem Vertrauensprinzip zu unterstellen, halten wir weder für sinnvoll noch zweckmäßig“, sagte eine Sprecherin der Tageszeitung. Positiv sei jedoch, dass auf jeden Fall eine wissenschaftliche Evidenz erbracht werden müsse. „Das heißt durch unabhängige Forscher, die keine Homöopathie betreiben.“
In Deutschland ist die Kostenübernahme von homöopathischen Mitteln durch gesetzliche Krankenkassen bei Erwachsenen nicht als Regelleistung vorgesehen. Viele Krankenkassen erstatten jedoch im Rahmen von Satzungsleistungen Ausgaben für eine homöopathische Behandlung.
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