Autor
Dr. Thomas K. Langebner
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern
Seilertätte 4
A-4010 Linz
Oder doch nur beinahe, denn der Schluss dieser Ausführungen führt an den Anfang zurück. 1961 trat als internationales Nachfolgeabkommen die „Single Convention on Narcotic Drugs“ in Kraft. 2009 machte Bolivien den Vorschlag, gewisse Bestimmungen hinsichtlich der Coca aus dem Abkommen zu streichen, was von den anderen Vertragsparteien abgelehnt wurde. Über verschiedene Zwischenschritte gelang es Bolivien 2012 die Ausnahmeregelung zu erwirken, dass innerhalb seines Territoriums der Anbau, Handel und Konsum von Cocablättern zulässig sei. Damit wurde dem Bedürfnis der indigenen Bevölkerung Rechnung getragen, den jahrtausendealten Anbau und Konsum der Coca wieder legal ausüben zu dürfen. Ganz unproblematisch ist diese Lösung allerdings nicht, da damit die Grenzen zwischen dem Anbau für legale Zwecke und für illegale Zwecke (Gewinnung von Cocain als Rauschdroge) verwischt werden.170 Eine Dämonisierung der Coca ist dennoch nicht angebracht171 und man möge sich vorstellen, welche Reaktionen es ausgelöst hätte, wenn mit dem internationalen Drogenabkommen des 20. Jahrhunderts der Bierkonsum in Deutschland verboten worden wäre.172 Der Aufstieg und der Niedergang der Coca in der westlichen Medizin waren auf das Engste mit der Karriere des Cocains – vom gefeierten Wundermittel zum streng kontrollierten Betäubungsmittel und zur illegalen Droge – verbunden. Der Platz von Mama Coca ist wieder dort, wo sie schon immer war, doch ihr janusgesichtiges Kind will nicht mehr zurück in die Büchse der Pandora.
Dr. Thomas K. Langebner
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern
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