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Zuatzhonorare der Apotheker
PTA-Verband will ein Gesetz für Beratungsleistungen
Apotheker wollen neues Gesetz für Beratungsmodelle
Aus Sicht des PTA-Verbandes besteht ein „offenkundiger Widerspruch zwischen dem politischen Willen und der geltenden Gesetzeslage“. Denn die Förderung von AMTS-Projekten sei ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Die verstärkte Einbindung der Apotheken in die Maßnahmen für die Schaffung von mehr AMTS werde von Gesundheitspolitikern aller Bundestagsfraktionen als unverzichtbar angesehen, erklärte Pfeiffer. „Die PTA, die als pharmazeutisches Personal neben den Apothekern das Arzneimittel inklusive Beratung an Patienten abgeben darf, fordern zudem ein schnelles Handeln des Gesetzgebers.“
Der PTA-Verband warnt zudem davor, dass eine Auflösung weiterer Verträge dazu führen könne, dass die derzeit bestehende „Aufbruchsstimmung“ wieder aufgehoben werde. „Leidtragende wären dann die Patienten. Daher kann es keine Option sein, die Angelegenheit auf die lange Bank zu schieben. Es ist Zeit zu handeln – jetzt!“, sagte Pfeiffer.
Verständlicherweise vertritt die ABDA eine ähnliche Position. Gegenüber DAZ.online sagte DAV-Chef Fritz Becker: „Die Apotheken können und wollen pharmazeutische Dienstleistungen für gesetzlich Versicherte erbringen, die über die mit der Arzneimittelabgabe verbundene Beratung und Information hinausgehen. Wir – Kassen, Apotheker, Patienten – benötigen allerdings unbedingt eine Klarstellung der Rechtsgrundlage.“
Aus Beckers Sicht ist es „paradox“, dass Kassen und Apotheker sich freiwillig einigten, um danach zu erleben, dass die Behörden „dazwischenfunken“. In der Tat besteht in dieser Frage seltene Einigkeit mit den Kassen. Auch ein Sprecher der TK sagte, dass sich die Kasse freuen würde, wenn Apotheker als direkter Partner in Selektivverträgen agieren könnten. Der DAV-Chef fragt sich außerdem: „Vor wem oder was meint das Bundesversicherungsamt die Versicherten schützen zu müssen - etwa vor Investitionen in eine qualitativ hochwertige Versorgung?“ Der Gesetzgeber müsse jetzt die Richtung vorgeben, indem auch pharmazeutische Dienstleistungen Gegenstand ergänzender Verträge sein können, forderte Becker. Diese Forderung machte die ABDA auch schon mehrfach in Stellungnahmen geltend, zuletzt in der zum derzeit geplanten 4. AMG-Änderungsgesetz.
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