Fraktionsübergreifender Antrag

Demenzkranke müssen weiterhin von Forschung profitieren

Berlin - 28.06.2016, 18:00 Uhr

Politiker aller Fraktionen haben einen Antrag gestellt (Foto: picture alliance / AP Photo)

Politiker aller Fraktionen haben einen Antrag gestellt (Foto: picture alliance / AP Photo)


Kein Bedarf für Aufweichungen

Während teilweise argumentiert wurde, dass die neue EU-Verordnung für klinische Studien mehr Handlungsspielraum schaffe, betonen die Kritiker nun, dass dieser nicht genutzt würde. Darüber hinaus bestünde keine Notwendigkeit, „da es bislang keine bekanntgewordenen Fälle gibt, in denen ein Forschungsvorhaben am Fehlen einer solchen Möglichkeit der gruppennützigen Forschung gescheitert ist“, schreiben die Politiker. So hatte der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) erklärt, aus Sicht der Mitglieder bestünde keine Möglichkeit für die Aufweichung. Jedoch hatten akademische Forscher Bedarf für gruppennützige Forschung angemeldet.

Hingegen verweisen die fraktionsübergreifenden Antragsteller, dass durch die EU-Verordnung ohnehin eine Abschwächung des Schutzes individueller Probanden erfolge: Bisher erlaubte das Arzneimittelgesetz Studien an nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen nur, sie sich unmittelbar in einem lebensbedrohlichen oder sehr geschwächten klinischen Zustand befinden. Diese Einschränkung sei „leider“ nicht mehr möglich, da laut EU-Verordnung Studien schon dann erlaubt, wenn der Teilnehmer unter seinem klinischen Zustand „leidet“. „Eine weitere belastende Ausweitung der Grenzen für die Forschung an dieser Personengruppe gilt es daher unbedingt zu vermeiden“, schreiben die Bundestagsabgeordneten.

Die Entscheidung soll bald fallen

In der kommenden Woche soll das 4. AMG-Änderungsgesetz – samt verschiedener ethisch umstrittener Änderungen und DrEd-Verbot  – verabschiedet werden. Bis Montag sollen möglichst viele Unterstützer für den fraktionsübergreifenden Antrag gesammelt werden. Innerhalb der Unionsfraktion hatten sich zuvor verschiedene Politiker auf einen anderen Vorschlag geeinigt, der ähnlich ausfällt wie ein Kompromissvorschlag von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach: Vor einer Studienteilnahme müssten Probanden nach umfassender Aufklärung in einem Dokument festhalten, dass sie später an Studien zu ihrer Erkrankung teilnehmen wollen –  auch wenn diese ihnen persönlich nicht nutzen. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Widerstand gegen Arzneimitteltests an wehrlosen Patienten

von Hans Christoph am 30.06.2016 um 12:46 Uhr

Hoffentlich findet der Widerstand einiger weniger Bundestagsabgeordneter, gegen die weitere Entrechtung von Menschen mit geistiger Behinderung, noch weitere Mitstreiter für Menschlichkeit !!! Mit diesem menschenverachtenden Gesetzentwurf soll die seit Jahrzehnten " klamm heimlich " bereits praktizierte Praxis ?
auch noch legalisiert werden ; siehe unmenschliche und korrupte Zusammenarbeit zwischen Pharma und der DDR
Führung.
Wehret dieser unheiligen Allianz zwischen Pharma und Politik ........

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