Brexit

Wohin mit der EMA?

Stuttgart - 28.06.2016, 07:00 Uhr

Quo vadis, EMA? (Foto: dpa / picture alliance)

Quo vadis, EMA? (Foto: dpa / picture alliance)


Kein Vorbild: Weder für einen Austritt, noch für einen Umzug

Doch auch nach Ansicht der EU-Kommission ist es „viel zu früh, über diese Frage zu spekulieren“, erklärt ein Sprecher gegenüber DAZ.online. „Dies wird zu gegebener Zeit adressiert, wenn die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die Austritts-Vereinbarung sowie eine Vereinbarung über die zukünftigen Beziehungen mit der EU starten“, schreibt der Kommissionssprecher. „In der Zwischenzeit ändert sich nichts.“

Die EMA selbst verweist gleichfalls darauf, dass nun erst einmal die britische Regierung den Antrag zum Austritt nach Brüssel schicken muss. „Kein Land hat sich jemals entschlossen, die EU zu verlassen – so dass es kein Vorbild für diese Situation gibt“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. „Es ist viel zu früh, um die Folgen dieser Entscheidung vorauszusehen und wir werden in engem Kontakt mit den Institutionen der EU bleiben.“ Wie der britische Premierminister David Cameron nach der Bekanntgabe des Votums bekanntgab, will er die formellen Schritte des Austritts – anders als zuvor angekündigt – seinem Nachfolger übergeben.

Alles bleibt erstmal beim Alten

Auch nach einem Austritt könnte Großbritannien nach entsprechenden Verhandlungen weiterhin auf die EMA als Regulierungsbehörde zurückgreifen – wie beispielsweise auch Norwegen oder Island. Doch diese Nicht-Mitgliedsstaaten können zwar Vertreter zu den Zulassungs-Treffen schicken, haben jedoch kein Stimmrecht.

Solange keine konkreten Informationen vorliegen, bliebe alles beim Alten, schreibt die Europäische Arzneimittelbehörde. „Die EMA wird ihre Arbeit mit dem Ziel weiterführen, die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen und den Zugang zu Arzneimitteln sicherzustellen, die sicher, wirksam und von guter Qualität sind.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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