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Geld für Apotheker ist kein Hexenwerk
Auch mit dem Hausmeister-Bild konnte Gassen gut leben – und ebenso mit dem Apotheker, der bei der Rohrzange mit anpackt. Nichtsdestotrotz machte er deutlich, dass auch er wenig Verständnis für die Vorgaben des E-Health-Gesetzes hat, wo es doch ARMIN gibt. Er ist überzeugt: Das was KBV und ABDA im Jahr 2011 gemeinsam angestoßen haben, sei das, wohin das E-Health-Gesetz eigentlich hinwolle. Hier gibt es den Medikationsplan erst ab fünf Arzneimitteln, was das ganze Konzept schon realitätsnäher mache.
Für Schmidt besteht kein Zweifel, dass ARMIN die richtige Blaupause für den Medikationsplan wäre. Hier gebe es eine Risikostratifizierung, mit der Patienten identifiziert werden, die wirklich profitieren. Zudem sei der Medikationsplan so verfügbar, dass für alle stets der aktuelle Stand ersichtlich ist. Mag es auch etwas länger gedauert haben: Der konsolidierte Datenaustausch zwischen Ärzten und Apothekern laufe – und der Plan sei in die Primärsysteme der Praxen und Apotheken integriert. Der Gesetzgeber müsse sich nur jetzt dafür entscheiden. Dem konnte Gassen nur zustimmen. „ARMIN funktioniert jetzt“, betonte er.
Für Schmidt ist ARMIN natürlich auch deshalb das beste Vorbild, da hier die Apotheker für ihre Leistung vergütet werden. Das Projekt zeige, dass eine Honorierungsregelung „kein Hexenwerk“ sei. Der ABDA-Präsident ist überzeugt, dass es die Nicht-Vergütung der Apotheker beim Medikationsplan nach dem E-Health-Gesetz ist, die die Begeisterung der Apotheker überschaubar hält.
Auch hier zeigte sich Gassen verständig: „Ich kann den Groll der Apotheker nachvollziehen“. Die KBV selbst steht derzeit vor der Aufgabe, mit dem GKV-Spitzenverband die ärztliche Honorierung für die Erstellung des Medikationsplans zu vereinbaren. Die Vorstellungen lägen hier noch „geringfügig auseinander“, so Gassen. Dennoch sei er zuversichtlich, zu einer Einigung zu kommen.
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