Geheime Arzneimittelpreise

3-Prozent-Marge erneut unter Beschuss

Berlin - 15.07.2016, 14:45 Uhr

Für den Margen-Deckel: Der Vize-Chef des GKV-Spitzenverbandes, Johann Magnus von Stackelberg, will die 3-Prozent-Marge der Apotheker deckeln, wenn der Listenpreis zur Berechnungsgrundlage wird. (Foto: dpa)

Für den Margen-Deckel: Der Vize-Chef des GKV-Spitzenverbandes, Johann Magnus von Stackelberg, will die 3-Prozent-Marge der Apotheker deckeln, wenn der Listenpreis zur Berechnungsgrundlage wird. (Foto: dpa)


GKV-SV: Die Marge muss gedeckelt werden

Der Vize-Chef des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sieht die Mehrkosten für die GKV im Bereich mehrerer Millionen Euro, heißt es in der SZ. Je nachdem, wie hoch die Firmen ihre Preise ansetzen. Er fordert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf, das Vorhaben zu überdenken. Falls die neuen Regelungen tatsächlich so kommen, wie von Stackelberg befürchtet, fordert er Konsequenzen. Die Stellschraube an der er drehen will, ist die Apothekenmarge. Sie solle gedeckelt werden, schreibt die SZ.

Ob von Stackelberg sich auch für eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel und eine Deckelung der Großhandelsmarge aussprach, war nicht zu erfahren. Gegenüber DAZ.online sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, dass zu dem Presseseminar – bei dem es um die Ergebnisse des Pharmadialogs ging – nur Medien eingeladen seien, die sich an eine breite Zielgruppe wendeten. Medien „für einzelne Branchen“ gehörten nicht dazu. Auch eine ausführliche inhaltliche Anfrage zur Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes zu den Themen „Vertraulichkeit“, „Arzneimittelpreise“ und „Apothekenhonorar“ wollte der Kassenverband gegenüber DAZ.online nicht beantworten.

3-Prozent-Marge nicht zum ersten Mal unter Beschuss

Der Streit um die 3-Prozent-Marge ähnelt einer Diskussion aus dem Jahr 2012. Damals waren die ersten Arzneimittel aus der frühen Nutzenbewertung in der Apotheke „angekommen“. Der damals neue, zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelte Erstattungsbetrag war für die gesamte Lieferkette eine Neuigkeit. Die Apotheker forderten, dass die 3-Prozent-Marge – wie in der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehen – weiterhin auf Basis des Listenpreises berechnet würde. Für die Kassen hingegen war klar, dass sich sowohl die Großhandels- als auch die Apothekervergütung am niedrigeren Erstattungsbetrag orientieren müssten. Schließlich sprach das BMG ein Machtwort: Seitdem gilt der Erstattungsbetrag als Berechnungsgrundlage für die gesamte Lieferkette.

Zuletzt war die Marge auch aus der Politik angegriffen worden: Gesundheitspolitiker von Union und SPD im Bundestag hatten eine Deckelung der 3-Prozent-Marge aufgrund der steigenden Arzneimittelpreise gefordert.

Das BMG steht nun also vor einer sehr schwierigen Aufgabe: Einerseits hat man der Pharmaindustrie die Vertraulichkeit versprochen. Andererseits muss man nun ein System entwerfen, bei dem der Erstattungsbetrag als Berechnungsgrundlage für alle Margen in der Lieferkette gilt und gleichzeitig aber nicht sichtbar ist.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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8 Kommentare

Konzerne/Staat greifen´s ab - KraKa´s kneifen

von Alfons Neumann am 18.07.2016 um 2:11 Uhr

warum wird eigentlich nicht dort reguliert, wo es wirklich mal was bringt ??
Klar, der Leistungserbringer ist das sofort greifbare Opfer ...

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3% Was sie bedeuten?

von Heiko Barz am 16.07.2016 um 19:00 Uhr

Bei einem bekannten Arzneimittel, Betrag ca. 20.000 €, greift Schaüble mit Hilfe Gröhes ca 4.000 € MWST ab. Dazu zieht er darüberhinaus dem Apotheker bei seinem 8,35 € minus 1,77 € KKassenabschlag unfassbaren Gewinnn auch noch die Einkommensteuer, plus - minus ca. 3 € ab. Finanzethik sieht anders aus.
Ach, da sind ja noch die 3% allseits kritisierte Lagerhaltungskosten ca. 600 € . Und auch diese Euros unterliegen wieder dem Molloch Steuern. Das sind für Schäüble nochmals 300 € aus Apothekers Kasse in seinen Dagobert- Turm. Dagegen ist das mittelalterliche Feudal - und Fronsystem ein kindliches Abschlagspiel.
So über den Daumen sind das : 4303 € bei einem Arzneimittel.
Beim umtriebigen Apotheker bleiben demnach, abzüglich normaler Steuersätze, bei diesem Präparat satte 303 € übrig.
Und wer trägt dabei das wirtschaftliche und existenzielle Risiko, der Apothker mit seinen dafür abgeschlossenen Versicherungen.
Ach ja, ich vergaß, auch da greift der FM gierig nochmal zu.

Wenn diese 3% nun wegrationalisiert werden, dann spielt das für den FM keine große Rolle in seinem Finanzmonopoly, dann hat er statt 4303 € leider nur noch 4000 € der umtriebige Apotheker aber nach Steuern noch gewaltigen Rundumschlag von 3 € !!! Beim Ausgangspräparat von 20.000 €
Wo sind dabei nun eigentlich die geifernden Redakteure von " Panorama, Monitor, Fakt und so weiter " da läuft dann lieber der Film; Das große Schweigen !

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Deckelung?

von Uwe Hüsgen am 16.07.2016 um 11:05 Uhr

Zwei Anmerkungen zur Forderung des GKV-SV, die 3-Prozent-Marge zu deckeln:
1. Wer kalkuliert -auf Endverbraucherstufe- hochwertige Waren (Juwelen, Autos, Luxusuhren, Weine, …) mit einem Aufschlag von 3 Prozent plus 8,35 Euro, ggf. abzüglich Zwangsrabatt?
2. Bei Einführung des Kombimodells im Jahre 2004 sollte das Verhältnis Festzuschlag („Honorar“) zu kaufmännischer Komponente (3 Prozent auf den Apothekeneinkauf) 90% zu 10% sein. Aktuell ist es 85,26% zu 14,74%. Von daher müsste der um den Kassenabschlag (von aktuell 1,17 Euro) reduzierte Festzuschlag auf rund 11,90 Euro angehoben werden, um die Zielvorgabe zu erreichen.

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Spion und Spion

von Bernd Jas am 16.07.2016 um 10:34 Uhr

Spion und Spion

Ist es eigentlich für die SZ unseriös auch die Mehrwertsteuer numerisch zu nennen.
300 € Arzneimittelpreis bringt 48 € und 600 € Mondpreis bringt Vater Staat fast 96 €.
Und wie soll der Staat (also wir alle) an den Cash back Aktionen beteiligt sein?
Und wird mit solchen Regelungen nicht der "Konsum" an Medikamenten angekurbelt?
Wieder eine neue Stellschraube neben der Marotte die Norm- und Grenzwerte der Blutparameter auf den "neuesten Stand der Wissenschaft" anzugleichen um neue Patienten zu generieren.

Das beste ist und wird immer sein, der ganze Brassel ist 8,35 € Rödelmarge eingepreist.

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Subventionen

von Peter Brunsmann am 16.07.2016 um 10:13 Uhr

Erstattungspreise, Festpreise, Zusatzbeiträge, Herstellerrabatt, Referenzpreise, Rabattverträge....

nicht mehr lange und wir sind in diesem Bereich genauso weit, wie im Bereich des deutschen Länderfinazausgleiches. Habe neulich mal gelesen,dass dort keine Reform mehr möglich ist, das sich nur noch ca. 3 Menschen damit auskennen.
So ein Gesundheitsminister-in benötigt ja mind. das 1. Jahr, damit er weiß, wovon er spricht.
Doch worum geht es in dieser nich neuen Auseinandersetzung : international agierende Konzerne schachern um Geld. Die Bundesregierung möchte die Forschung und die Arbeitsplätze erhalten. Legitim, doch muss das über die angeblichen Referenzpreise geschehen? Da gibt es einen Pharmadialog nach dem anderen, aber gleichzeitig eine Importquote, kontigentierte AM- lieferungen in die Europäischen Länder, deren Folgen wir ja kennen. Direktbestellungen, Lieferengpässe uvm. Bedeutet für mich, die Pharmahersteller verkaufen lieber weniger als günstiger.

Ergo, ist die Preisfindung in Deutschland eine Subvention an die Pharmaindustrie (forschende).

Alle reden vom Bürokratieabbau, wie wir sehen klappt das ja prima.
Es wäre schon eine Wende , sollte die "one in, one out" Regel mal beherzigt werden.

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Warum die 3 % Marge erhöht werden muss

von Philipp Hoffmann am 16.07.2016 um 10:04 Uhr

Ich halte eine Deckelung der Marke aus folgendem Grund für nicht möglich: Viele Gebühren in der Apotheke werden Umsatzabhängig erhoben: Ein Privatpatient der einen Hochpreiser mit EC oder Kreditkarte zahlt erzeugt gebühren von ca 1%. Steuerberaterkosten schlagen mit ca 0,3 % vom Umsatz zu Buche, die Gebühren des Rechenzentrums gehen nach Umsatz und auch der Kammerbeitrag wird in der Regel ohne Deckelung Umsatzabhängig erhoben. Würde unser Verdienst beispielsweise bei 150 € gedeckelt, dann würden alleine EC und Steuerberatergebühren unseren Verdienst bei einem Hochpreiserwert von 12.000 € übersteigen.
Bei dieser Argumentation muss ich garnicht auf die Indirekten Kosten wie das Risiko von Bruch/ oder Verfall hinweisen oder auf indirekte Finanzierungskosten oder die Kosten durch entgangene Gewinne wenn ich das Geld welches ich für Hochpreiser vorhalten muss gewinnbringend Investiert hätte.
Gerade aber Bruch Verfall ist ein sehr wichtiger Punkt. Viele Hochpreiser sind Kühlartikel und wir hatten schon Personal welches Kühlschrank und Tiefkühlschrank (wir haben zwei Geräte) verwechselt hat oder die einen Kühlartikel auf das Abholerregal gelegt haben. Bei einem Hochpreiser mit 10.000 € und einem Verdienst von 150 € dürfen Bruch, Verfall oder Retaxation weniger als 1,5 % aller Fälle ausmachen..

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Wie wäre es mit der Deckelung...

von Konrad Mörser am 16.07.2016 um 9:54 Uhr

...der Honorare und Gehälter der führenden GKV-Führungspersonen?
Zum Kotzen ist das!
Die 3%-Marge sollte dringend erhöht werden.

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Die Apotheken gehen ohne die 3% in die Knie

von Heiko Barz am 15.07.2016 um 18:41 Uhr

Die 3% Marge wurde ja nicht umsonst in die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Apotheken eingerückt.
Es wurde einer bestimmten Situation Rechnung getragen, nämlich die Aktivierung des umfangreichen Warenlagers, das eine Apotheke zur Sicherstellung der allgemeinen Gesundheitsversorgung vorhalten muß.
Vor der Ära der " Beratungsgebühr " gab es diese Diskussion natürlich nicht, da die Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit aus dem Unterschied der Aufschläge generieren konnten.
Heute aber möchten KKassen und die Politiker aller Coleur auch noch das hohe Risiko des vorzuhaltenden Warenlagers in die Beratungsgebühr hineindrücken.
Wenn es unseren Verbänden nicht gelingt, diese für die deutsche APOTHEKE betriebssichernde Notwendigkeit den Politikern zu vermitteln, dann sehe ich schwarz für die kleinen und mittleren Apotheken, zumal unsere Beratungsgebühr seit langen Jahren nicht dem Werteindex der allgemeinen Wirtschaft angeglichen wurde.
Im Gegenteil, die KKassen nehmen uns per Rechtsbeschluß auch noch einen wirtschaftlich und in der Höhe völlig ungerechtfertigten Rabattabschlag von dieser unserer Gebühr ( Einkommen ) ab.
Ich hab' so'n Hals!!

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