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Fairness und soziale Verantwortung
Das Verhalten der ABDA sei gegenüber Dritten von Fairness und Ehrlichkeit geprägt, vertrauliche Informationen würden vertraulich behandelt. „Eine unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt“, erklärt der Kodex explizit. Außerdem lehne die ABDA „jede Form von Bestechung und Korruption ab“.
Bei der sozialen Verantwortung bezieht sich die Apothekervereinigung auf die UNO-Menschenrechtscharta und stellt klar, dass Mitarbeiter mit Respekt und Würde behandelt werden. Diskriminierung sei in jedem Fall abzulehnen, faire Arbeitsbedingungen seien einzuhalten.
Welche Geschenke werden angenommen?
Über die beiden veröffentlichten Dokumente mit den Compliance-Zielen und dem Verhaltenskodex hinaus gibt es noch interne Regelungen, die laut Pressesprecher Kern die Annahme von Geschenken, Reisekosten-Regelungen oder Richtlinien zu Sponsoring umfassen. Doch hier gibt es beim Compliance-Ziel „Transparenz“ noch eine kleine Einschränkung: Diese Regularien sollen nicht veröffentlicht werden, wie es auch sonst allgemein gepflegte Praxis sei.
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