Compliance

Verhaltenskodex der ABDA tritt in Kraft

Berlin - 22.07.2016, 18:00 Uhr

Der Compliance-Kodex soll dem Vertrauen in alle deutschen Apotheker dienen. (Foto: picture alliance)

Der Compliance-Kodex soll dem Vertrauen in alle deutschen Apotheker dienen. (Foto: picture alliance)


Nach den Vorgängen um den ehemaligen Pressesprecher Thomas Bellartz hat die ABDA Compliance-Richtlinien erarbeitet, die nun in Kraft getreten sind. Compliance soll „integraler Bestandteil der Verbandsführung“ sein. Die ABDA habe als Interessensvertretung aller Apotheker eine besondere Pflicht zu Integrität, Transparenz und Gesetzestreue.

Nach einem jahrelangen Prozess traten kürzlich neue Verhaltensregeln der ABDA in Kraft, die am heutigen Freitag im Internet veröffentlicht wurden. „Reputation ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Verbandsarbeit“ schreibt die Apothekervereinigung. Als Interessenvertretung aller deutschen Apotheker habe die ABDA in besonderem Maße darauf zu achten, dass sie mit ihrem Verhalten die Integrität, Transparenz und Gesetzestreue sicherstellt, die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in den Berufsstand erforderlich sind.

Im Zuge der Affäre um den ehemaligen Pressesprecher Thomas Bellartz hatte der Dachverband diese Vorgänge kritisch beleuchtet und eine neue Compliance-Struktur geschaffen, zu der die so genannten Compliance-Ziele, ein Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie weitere interne Regelungen gehören. Die ABDA entwickelte die Dokumente seit 2014. Im vergangenen Jahr stimmte die Mitgliederversammlung den Basisdokumenten zu, anschließend wurden sie mit dem Betriebsrat abgestimmt.

Ein fortlaufender Prozess

Nachdem inzwischen auch die Mitarbeiter aufgeklärt und geschult worden sind, sind die Richtlinien laut ABDA-Pressesprecher Reiner Kern jetzt in Kraft getreten. „Der Prozess hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen“, sagt er gegenüber DAZ.online. Auch „unabhängig von konkreten Ereignissen“ stünde die Einrichtung von Compliance-Strukturen in Einrichtungen des Gesundheitswesens ja durchaus an. 

Die gesamte „Compliance-Organisation“, zu der auch ein Beauftragter gehört, baue zu einem ganz wesentlichen Teil auf bestehenden Regeln auf. Gleichzeitig macht Kern darauf aufmerksam, dass der Vorgang nicht abgeschlossen ist. „Compliance ist kein Zustand, sondern ein Prozess – der wird jetzt gelebt“, sagt der Pressesprecher. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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