Compliance

Verhaltenskodex der ABDA tritt in Kraft

Berlin - 22.07.2016, 18:00 Uhr

Der Compliance-Kodex soll dem Vertrauen in alle deutschen Apotheker dienen. (Foto: picture alliance)

Der Compliance-Kodex soll dem Vertrauen in alle deutschen Apotheker dienen. (Foto: picture alliance)


Nach den Vorgängen um den ehemaligen Pressesprecher Thomas Bellartz hat die ABDA Compliance-Richtlinien erarbeitet, die nun in Kraft getreten sind. Compliance soll „integraler Bestandteil der Verbandsführung“ sein. Die ABDA habe als Interessensvertretung aller Apotheker eine besondere Pflicht zu Integrität, Transparenz und Gesetzestreue.

Nach einem jahrelangen Prozess traten kürzlich neue Verhaltensregeln der ABDA in Kraft, die am heutigen Freitag im Internet veröffentlicht wurden. „Reputation ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Verbandsarbeit“ schreibt die Apothekervereinigung. Als Interessenvertretung aller deutschen Apotheker habe die ABDA in besonderem Maße darauf zu achten, dass sie mit ihrem Verhalten die Integrität, Transparenz und Gesetzestreue sicherstellt, die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in den Berufsstand erforderlich sind.

Im Zuge der Affäre um den ehemaligen Pressesprecher Thomas Bellartz hatte der Dachverband diese Vorgänge kritisch beleuchtet und eine neue Compliance-Struktur geschaffen, zu der die so genannten Compliance-Ziele, ein Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie weitere interne Regelungen gehören. Die ABDA entwickelte die Dokumente seit 2014. Im vergangenen Jahr stimmte die Mitgliederversammlung den Basisdokumenten zu, anschließend wurden sie mit dem Betriebsrat abgestimmt.

Ein fortlaufender Prozess

Nachdem inzwischen auch die Mitarbeiter aufgeklärt und geschult worden sind, sind die Richtlinien laut ABDA-Pressesprecher Reiner Kern jetzt in Kraft getreten. „Der Prozess hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen“, sagt er gegenüber DAZ.online. Auch „unabhängig von konkreten Ereignissen“ stünde die Einrichtung von Compliance-Strukturen in Einrichtungen des Gesundheitswesens ja durchaus an. 

Die gesamte „Compliance-Organisation“, zu der auch ein Beauftragter gehört, baue zu einem ganz wesentlichen Teil auf bestehenden Regeln auf. Gleichzeitig macht Kern darauf aufmerksam, dass der Vorgang nicht abgeschlossen ist. „Compliance ist kein Zustand, sondern ein Prozess – der wird jetzt gelebt“, sagt der Pressesprecher. 

Was will die ABDA erreichen?

Übergreifendes Ziel ist ein „angemessenes System zur frühzeitigen Erkennung von Risiken für den Verband“, das den Erfolg der Verbandsarbeit nachhaltig sichern soll. Dazu will die ABDA die „werteorientierten Verbandskultur“ aufrechterhalten und weiterentwickeln sowie für Compliance-Themen sensibilisieren. „Für die ABDA ist Compliance integraler Bestandteil der Verbandsführung“, schreibt die Apothekervereinigung – und bezieht sich auf die „uneingeschränkte Vertrauensbeziehung“ zwischen Kunden und Apothekern, die unverzichtbar sei. Als Interessenvertretung habe die ABDA in besonderem Maße darauf zu achten, dass sie mit ihrem Verhalten die Integrität, Transparenz und Gesetzestreue sicherstelle.

Menschenwürde und Rechtschaffenheit

Dies sei erforderlich, um die Glaubwürdigkeit New Linkund das Vertrauen in Apotheker zu unterstützen und um als vertrauenswürdige und glaubwürdige Gesprächspartner von Politik, Behörden, Marktteilnehmern und Öffentlichkeit wahrgenommen und akzeptiert zu werden.

Auch um sicherzustellen, dass sie die Beiträge ihrer Mitgliedsorganisationen ordnungsgemäß einsetzt, hat die ABDA sich im „Code of Conduct“ Regeln gegeben, die auch von den Kammern und Verbänden als verbindlich anerkannt werden sollen. „Die ABDA beachtet die Gesetze und Normen, die für sie gelten“, erklärt der Verhaltenskodex explizit. Außerdem orientiere sich der Dachverband an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien – insbesondere der Integrität, Rechtschaffenheit und Menschenwürde.

Fairness und soziale Verantwortung

Das Verhalten der ABDA sei gegenüber Dritten von Fairness und Ehrlichkeit geprägt, vertrauliche Informationen würden vertraulich behandelt. „Eine unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt“, erklärt der Kodex explizit. Außerdem lehne die ABDA „jede Form von Bestechung und Korruption ab“.

Bei der sozialen Verantwortung bezieht sich die Apothekervereinigung auf die UNO-Menschenrechtscharta und stellt klar, dass Mitarbeiter mit Respekt und Würde behandelt werden. Diskriminierung sei in jedem Fall abzulehnen, faire Arbeitsbedingungen seien einzuhalten.

Welche Geschenke werden angenommen?

Über die beiden veröffentlichten Dokumente mit den Compliance-Zielen und dem Verhaltenskodex hinaus gibt es noch interne Regelungen, die laut Pressesprecher Kern die Annahme von Geschenken, Reisekosten-Regelungen oder Richtlinien zu Sponsoring umfassen. Doch hier gibt es beim Compliance-Ziel „Transparenz“ noch eine kleine Einschränkung: Diese Regularien sollen nicht veröffentlicht werden, wie es auch sonst allgemein gepflegte Praxis sei.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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