Schwere Vorwürfe gegen Günter Zeifang

AOK kündigt Vertrag mit Zyto-Apotheker

Stuttgart - 29.07.2016, 18:30 Uhr


„Skandal-Apotheker“, „Gier-Apotheker“ – was wurde der Hamburger Zyto-Apotheker Günter Zeifang nicht schon alles genannt… Jetzt erhob das Polit-Magazin „Panorama“ neue Vorwürfe. Neben Zeifang im Visier des ARD-Berichts: Die AOK und ihr exklusiver Vertrag mit dem Zyto-Apotheker. Am Freitag kündigte die Krankenkasse ihre Vereinbarung mit Zeifang. 

Nachdem im November 2015 der Rechtsstreit der AOK Hessen gegen einen Apotheker, der ohne Exklusivvertrag hessische AOK-Versicherte mit Zyto-Zubereitungen versorgt hatte, zugunsten der Kasse ausgegangen war, schreiben immer mehr Krankenkassen die ambulante Zytostatikaversorgung aus. Erst vor einer Woche waren einigen Apothekern vom AOK-Bundesverband Exklusiv-Zuschläge für Rheinland/Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erteilt worden.

Eines der in Hamburg vergebenen Lose bringt die AOK jetzt in die Bredouille: Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens beauftragte die Kasse Günter Zeifang mit der weitflächigen Zytostatikaversorgung im Hamburger Raum. Zeifang ist in der Branche kein unbeschriebenes Blatt: 2013 hatte ihn das Amtsgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der – im „Panorama“-Beitrag ungenau wiedergegebene – Grund: Zeifang hatte in den Jahren 2006 und 2007 über einen Zwischenhändler Fertigarzneimittel aus Ägypten bezogen, die in Deutschland nicht zugelassen waren. Diese Arzneimittel setzte er bei der Herstellung von Zytostatikazubereitungen als Ausgangsstoffe ein und berechnete die Zubereitungen gegenüber den Kassen als Rezepturarzneimittel.

Ungenutzte Kehrtwende

Damit verwirklichte Zeifang nach Auffassung des 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gegenüber den Krankenkassen den Tatbestand des Betrugs, weil es sich bei den in der Apotheke hergestellten Zytostatika-Lösungen nicht um Rezepturarzneimittel, sondern um Fertigarzneimittel gehandelt habe.

Diese arzneimittelrechtliche Bewertung des Strafsenats war in Rechtsprechung und Lehre auf fast einhellige Kritik gestoßen und wurde vom 5. Strafsenat des gleichen Gerichts im Dezember 2014 wieder revidiert. Da Zeifang gegen den 2013 ergangenen Strafbefehl kein Rechtsmittel eingelegt hatte, nützte ihm diese Kehrtwende der BGH-Rechtsprechung jedoch nichts mehr.

AOK verteidigt sich

In dem TV-Beitrag erklärt Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, von der Vorgeschichte Zeifangs gewusst zu haben. Im Zusammenhang mit der Verurteilung sollen die AOK und andere Krankenkassen von Zeifang eine „Wiedergutmachung“ in Höhe von 290.000 Euro erhalten haben. Mit anderen Worten: Auch die AOK, die Zeifang den Zuschlag erteilte, hatte zu den von ihm Geschädigten gehört.

Gegenüber „Panorama“ verteidigt sich Mohrmann: „Wenn jemand in der Vergangenheit verurteilt wurde und die Strafe erledigt ist, und er außerdem weiterhin seine Zulassung als Apotheker besitzt, kann ich ja nicht sagen: Mit dem möchte ich zusammenarbeiten oder mit dem möchte ich nicht zusammenarbeiten. Wir haben ein offizielles Ausschreibungsverfahren, was sich an offiziellen Kriterien orientiert.

Ist Zeifang in illegale Praktiken verstrickt?

Für die Ausschreibung verantwortlich war allerdings nicht die AOK Rheinland/Hamburg, sondern der AOK-Bundesverband. Wusste der Bundesverband von Zeifangs Vorgeschichte? Im Rahmen von Ausschreibungsverfahren müssen Bieter eine Eigenerklärung zu ihrer Zuverlässigkeit abgeben. Die hat Zeifang wohl erteilt – und explizit nach abgeschlossenen Strafverfahren oder laufenden Ermittlungsverfahren scheint Zeifang nicht gefragt worden zu sein.

Ermittlungen wegen weiterer Verdächtigungen

Gegenüber DAZ.online erklärte ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes: „Die Zytostatika-Ausschreibung bietet klare Vorteile: Auf einem völlig undurchsichtigen Markt schafft sie endlich mehr Preistransparenz, gleichzeitig sichert sie eine hochwertige Versorgung bei deutlichen Einsparungen für die Versichertengemeinschaft. Die Geschichte des vorbestraften Apothekers ist jetzt zwar im Zuge des Ausschreibungsverfahrens recherchiert worden, spricht aber nicht gegen die Ausschreibungssystematik. Im Gegenteil, in der Regelversorgung wäre dies erst gar nicht ans Licht gekommen.“ 

Der ARD-Redaktion zufolge könnte Zeifang freilich auch noch in andere illegale Praktiken verstrickt sein. Laut „Panorama“ sollen zurzeit sowohl die Staatsanwaltschaft in Lübeck als auch in Hamburg wegen weiterer Vorwürfe gegen den Hamburger Zyto-Apotheker Ermittlungsverfahren eingeleitet haben.

„Paradebeispiel von Hinrichtungsjournalismus“

Auf Nachfrage von DAZ.online wehrt sich Zeifang in einer Stellungnahme heftig gegen die erhobenen Vorwürfe und bezeichnet den „abenteuerlichen und journalistisch unhaltbaren“ ARD-Beitrag als ein „Paradebeispiel von Hinrichtungsjournalismus“. Mit dem Wechsel des ehemaligen Stern-Redakteurs Oliver Schröm in die „Panorama“-Redaktion seien „auch die falschen Anschuldigungen von einer Redaktion in die andere gewechselt“.

Vor einigen Wochen hatte auch der „Stern“ in großer Aufmachung schwere Vorwürfe gegen Zeifang erhoben. Dagegen war Zeifang – teilweise mit Erfolg – zivilrechtlich vorgegangen. Auch Branchenmedien wie DAZ.online oder Apotheke adhoc, die über den „Fall Zeifang“ berichteten, waren von dem prozessfreudigen Zyto-Apotheker gerichtlich angegangen worden.

AOK kündigt fristlos

Am Freitagnachmittag spitzte sich die Situation zu. In einer Stellungnahme teilte die Krankenkasse mit, die Vereinbarung mit Zeifang fristlos gekündigt zu haben. „Die AOK Rheinland/Hamburg hat der Hamburger Elb-Apotheke und seinem Geschäftsführer den Vertrag zur Versorgung mit Zytostatika im Hamburger Norden heute – und damit vor Inkrafttreten – aufgrund aktueller Erkenntnisse gekündigt“, schreibt die Kasse. Abzuwarten bleibt, ob Zeifang die Kündigung akzeptieren wird.

Hier kommen Sie direkt zum Panorama-Beitrag.



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1 Kommentar

Wehrhafter Apotheker

von Elias Maier am 13.06.2017 um 15:35 Uhr

Offenbar will das der Apotheker nicht so einfach hinnehmen, was da über ihn berichtet wird, denn beim Landgericht Hamburg klagt er gegen den NDR und die Berichterstattung über ihn: Aktenzeichen 324 O 42 / 17

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