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Forschung und Freigabe
US-Behörde votiert gegen Liberalisierung von Cannabis
Die US-amerikanische Drogenbehörde DEA kam einer Petition von Gouverneuren nicht nach: Cannabis bleibt neben LSD und Heroin in der höchsten Betäubungsmittelklasse, Kokain oder Crystal Meth werden als weniger riskant eingestuft. Dabei ist Hanf in einigen Bundesstaaten problemlos erhältlich. Die Forschung zu medizinischen Zwecken wird etwas erleichtert.
Der Antrag zweier amerikanischer Gouverneure blieb
erfolglos: Wie Ende vergangener Woche bekannt wurde, stuft die US-Drogenbehörde DEA
Cannabis weiterhin in die höchste Gefährdungsklasse ein. Damit ist der Umgang
mit Cannabis nach den Bundesgesetzen äußerst stark reglementiert, auch
Forschung bleibt weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich.
„Die Grundlage dieser Entscheidung ist, ob die Arzneimittelbehörde FDA es als sicheres und wirksames Arzneimittel ansieht“, betont DEA-Chef Chuck Rosenberg. Ein „enormes Gewicht“ habe die Beurteilung der FDA gehabt, dass Cannabis in den USA „keinen akzeptierten medizinischen Nutzen“ hat, erklärt er – und dass es sowohl ein hohes Missbrauchspotenzial habe als auch in den USA die am meisten konsumierte illegale Droge sei.
Drogenbehörde gibt ihr Monopol auf
Nach Ansicht der DEA sei weder die Wirkweise von Marihuana verstanden oder nachvollziehbar, noch gäbe es adäquate Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien. „Es gibt keine Evidenz über einen Konsens unter qualifizierten Experten, dass Marihuana zur Behandlung für eine spezifische, anerkannte Erkrankung sicher und wirksam ist“, stellt der Bericht der Behörde fest. Derzeit stünden keine kontrollierten Studien zur Verfügung, dass ein möglicher Nutzen von Cannabis dessen Risiken übersteige.
Laut Kritikern trägt die Behörde mit ihrer restriktiven Politik jedoch zu der fehlenden Evidenz bei – denn Forschung mit Cannabis ist nur unter stark erschwerten Bedingungen möglich. An einem Punkt will die DEA es Wissenschaftlern zukünftig leichter machen: Sie gibt ihr Anbaumonopol für Cannabis zu Forschungszwecken auf, aktuell dürfen Hanfpflanzen zu Forschungszwecken nur an der Universität von Mississippi gezüchtet würden.
2 Kommentare
„In dubio pro reo“, oder gilt das nicht mehr?
von Sebastian am 16.08.2016 um 6:22 Uhr
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Lobby und Prävalenzfehler
von Stevan Menicanin am 15.08.2016 um 14:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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