Forschung und Freigabe

US-Behörde votiert gegen Liberalisierung von Cannabis

Stuttgart - 15.08.2016, 07:00 Uhr

Große Gegensätze: In vielen Bundesstaaten wird Medizinalhanf regelmäßig eingesetzt, doch die US-Drogenbehörde bleibt bei ihrer restriktiven Haltung. (Foto: Africa Studio / Fotolia)

Große Gegensätze: In vielen Bundesstaaten wird Medizinalhanf regelmäßig eingesetzt, doch die US-Drogenbehörde bleibt bei ihrer restriktiven Haltung. (Foto: Africa Studio / Fotolia)


Mehr Vielfalt für die Cannabis-Forschung

„Wir wollen die Verfügbarkeit, die Vielfalt und die Arten von Cannabis, die berechtigten Wissenschaftlern zur Verfügung stehen, erhöhen“, erklärt DEA-Chef Rosenberg. Seine Behörde verteidigte sich, sie habe „niemals“ einen Antrag für ein rigoroses medizinisches Forschungsprojekt abgelehnt – und dass derzeit beispielsweise auch Projekte liefen, die die Auswirkungen des Rauchens von Cannabis auf Probanden untersuchen.

Dabei gab die DEA zu, dass die Entscheidung „seltsam“ erscheinen könnte – denn beim Umgang mit Cannabis gibt es erhebliche Widersprüche zwischen der Gesetzgebung aus Washington und den Regelungen in den einzelnen Staaten. In vier Bundesstaaten – Colorado, Washington, Alaska und Oregon – darf Cannabis frei konsumiert werden. Weitere Staaten wie beispielsweise Kalifornien könnten sich in bald anstehenden Abstimmungen anschließen.  

Rückschlag und Fortschritt

Darüber hinaus erlauben 25 Bundesstaaten wie auch der District of Columbia, zu dem die Hauptstadt gehört, die Anwendung von Cannabis für bestimmte medizinische Zwecke. Auch hatte sich der Parteitag der Demokraten vor wenigen Wochen für eine weitere Liberalisierung ausgesprochen.

Das aktuelle Votum der DEA, Cannabis in der höchsten Betäubungsmittelklasse zu belassen, erschwere derartige Bestrebungen, sagte der frühere Drogenbeauftragte von Obama, Kevin Sabet. „Dies ist eine Verteidigung der Wissenschaft und Menschen, die sich für einen langsamen Ansatz ausgesprochen haben“, sagte Sabet laut der „Los Angeles Times“. „Ich denke, es ist ein schlechter Tag für Liberalisierungsbestrebungen – und ein guter Tag für Wissenschaftler.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

„In dubio pro reo“, oder gilt das nicht mehr?

von Sebastian am 16.08.2016 um 6:22 Uhr

Seit wann verbieten wir etwas, worüber wir nicht genug wissen? Sollte es nicht umgekehrt sein und erst verboten werden können, wenn man bewiesen hat, dass der Schaden größer ist, als der Nutzen? Und warum wird hier lediglich der medizinische Nutzen berücksichtigt und nicht die Gefahr? Schokolade hat keinen erforschten medizinischen Nutzen und ist keine Level 1 drug. Alkohol ebenso, oder hat jemand von seinem Arzt schon mal ein Glas Wein am Abend verschrieben bekommen?
Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen und völlig unlogisch argumentiert.

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Lobby und Prävalenzfehler

von Stevan Menicanin am 15.08.2016 um 14:01 Uhr

Interessant, dass die Wikileaks Publikation, einige Tage vorher, von der Alkohol Lobby berichtet hat und behauptet, dass die Alkohol Lobby, sich gegen eine Legalisierung ausgesprochenen hat.
Hierzu empfiehlt es sich, über BARCADI und deren Einfluss auf die Regierung, zu versinnbildlichen.
Ich sehe natürlich die Gefahren in der Kriminalität, durch Aufrechterhaltung des Verbots.
Extrembeispiele mal anders...
Ein Obdachloser mit einer hochprozentigen Getränkemischung, als Begründung für ein Alkoholverbot.
Der simple Auslegungsvergleich, zwischen der Interpretation des David Nutt Berichts, in Deutschland und den USA, reichen völlig aus, um zu erkennen, welcher Kopf nach Fisch richt.
Dabei gab die DEA zu, dass die Entscheidung „seltsam“ erscheinen könnte.
"Cannabinoide produziere ich selbst"

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