Tote Krebspatienten

Durfte der Heilpraktiker das ungetestete Arzneimittel verabreichen?

Stuttgart - 17.08.2016, 06:00 Uhr

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Die im „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht verabreichte Krebstherapie steht im Verdacht, mehrere Todesfälle verursacht zu haben. (Foto: picture alliance / dpa)

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Die im „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht verabreichte Krebstherapie steht im Verdacht, mehrere Todesfälle verursacht zu haben. (Foto: picture alliance / dpa)


Warum mussten drei Krebspatienten, die in einem „Biologischen Krebszentrum“ nahe der niederländischen Grenze behandelt wurden, sterben?  In den Ermittlungen hat sich der Verdacht erhärtet, dass die Kranken die ungeprüfte und nicht zugelassene Substanz 3-Bromopyruvat erhalten haben. Der Heilpraktiker bezog es auch aus einer deutschen Apotheke, die nach Informationen von DAZ.online inzwischen einen Rückruf gestartet hat. 

Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen den Heilpraktiker Klaus R., der in seinem „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht Krebspatienten behandelt hat, wie sie am Freitag bekannt gab. Der Alternativmediziner warb auf seiner Homepage mit einer „Basis-Therapie“ gegen Krebs, die er für 9.900 Euro anbot. 3-Bromopyruvat sei effektiver „als die heutigen Chemotherapeutika“, schrieb er dort. Inzwischen nahm der Heilpraktiker sie vom Netz.  

Der Staatsanwaltschaft Krefeld liegen offenbar neue Erkenntnisse vor, dass die Patienten tatsächlich mit 3-Bromopyruvat behandelt wurden. „In dem Ermittlungsverfahren gegen den Heilpraktiker Klaus R. erhärten die bisherigen Ermittlungen den Verdacht, dass der Beschuldigte in dem Zeitraum vom 25.7. bis zum 27.7.2016 in seiner Praxis in Brüggen fünf Krebspatienten mit dem Präparat 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt hat“, erklärte sie. Innerhalb weniger Tage nach der Behandlung verstarben drei Patienten. Nach Auskunft des Kreises Viersen soll R. die Patienten nach dem Auftreten von Nebenwirkungen mit Vitaminen versorgt haben, anstatt einen Notarzt zu rufen. Deshalb erstattete die Leiterin des Gesundheitsamtes Strafanzeige gegen ihn. 

Zwei weitere Krebspatienten mussten mit lebensbedrohlichen Komplikationen ins Krankenhaus eingewiesen werden. Zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand wollte sich ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft nicht äußern.

Gerichtsmedizinische Untersuchungen stehen noch aus

Unklar ist noch, inwiefern die bisher nicht in klinischen Studien getestete Substanz 3-BP für die Komplikationen verantwortlich war. „Abschließende Ergebnisse der in Auftrag gegebenen gerichtsmedizinischen Untersuchungen, die Aufschluss über einen Ursachenzusammenhang zwischen der Verabreichung des Präparats 3-BP in der von dem Beschuldigten verwandten Beschaffenheit und dem Todeseintritt geben sollen, stehen noch aus“, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.

Obwohl die Substanz bisher nicht zugelassen ist und der Heilpraktiker es offen als medizinische Therapie gegen Krebs beworben hat, war er womöglich autorisiert, seinen Patienten Infusionen mit 3-BP zu geben. „Nach einer vorläufigen Bewertung der Gesundheitsbehörden war der Beschuldigte als Heilpraktiker grundsätzlich berechtigt, das Präparat 3-BP zu verwenden“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Laut dem Pressesprecher stützt sich diese vorläufige Einschätzung auf Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf, was diese gegenüber DAZ.online bestätigt.

War die Verwendung von 3-Bromopyruvat rechtens?

Auch ohne Zulassung könne der Wirkstoff theoretisch und „unter bestimmten Voraussetzungen“ legal von einem Arzt oder einem Heilpraktiker angewendet werden, erklärt eine Pressesprecherin. Voraussetzung sei, dass die anwendende Person über „ausreichende Kompetenzen“ verfüge. „Dazu gehört auch, die Risiken überschauen und richtig abschätzen zu können und die Patientin oder den Patient über Risiken umfassend aufzuklären“, schreibt die Bezirksregierung. Bundesgesetze ließen Ärzten und Heilpraktikern „eine recht freie Wahl“ der in der Therapie eingesetzten Mittel, „solange sie mit deren Eigenarten, Wirkungsweisen und Risiken vertraut sind, diese verantwortungsvoll anwenden und dadurch ihre individuelle Kompetenz nicht überschreiten“.

Für Alternativmediziner würde der Zulassungsprozess dann offenbar kaum eine Rolle spielen. Doch können Heilpraktiker die Risiken von nicht zugelassenen Arzneimitteln ohne klinische Studien tatsächlich überschauen? Die Pressesprecherin der Bezirksregierung wollte auf Nachfrage hierzu nicht antworten, sondern verwies nur allgemein auf das Heilpraktikergesetz und die Berufsordnung für Heilpraktiker. 

Widerspruch vom Kreis

Deutlich zurückhaltender bewertet der Kreis Viersen diese Fragen: Die Veröffentlichung der Einschätzung, der Heilpraktiker sei generell autorisiert gewesen, Infusionen mit 3-BP abzugeben, sei „nicht in unserem Sinne“ und nicht mit der Behörde abgestimmt, wie ein Sprecher gegenüber DAZ.online sagte.

Nach Aussage des Kreises Viersen gab der Heilpraktiker an, 3-BP von einer deutschen Apotheke bezogen zu haben. DAZ.online fragte bei dieser nach. Der Inhaber, der nicht namentlich genannt werden möchte, sagte, er habe vor den Zwischenfällen lediglich zwei Ampullen des Arzneimittels an den Alternativmediziner verkauft. Sie könnten seiner Einschätzung nach nicht mit den Todesfällen in Verbindung stehen, da sie schon Wochen vorher verkauft wurden und die Menge nicht für die Behandlung mehrerer Patienten ausreichen würde.

Der Apotheker musste die „völlig harmlose“ Substanz zurückrufen

Der Apotheker betont, dass er auf dem Boden des Gesetzes und der Apothekenbetriebsordnung arbeite und bereits mehr als 1400 Ampullen 3-BP auf Rezept hergestellt und verkauft habe, ohne dass es zu Problemen kam. Die Plausibilitätsprüfung samt Internetrecherche hätte keine Bedenken ergeben. „Wir wissen, dass er auch die reine Substanz bestellt hat“, sagt der Apotheker über den Heilpraktiker. Wenn Brombrenztraubensäure aufgelöst würde, sei die Lösung mit einem pH-Wert von 2 sehr sauer. „Wir passen den pH-Wert an und überprüfen das Endprodukt“, sagt er. Bei richtiger Herstellung sei 3-BP „völlig harmlos“.

Nach dem Zwischenfall habe er den Behörden jedoch zusichern müssen, das Arzneimittel nicht mehr als Rezeptur herzustellen, und einen Rückruf gestartet. Seine Kunden – Ärzte und Heilpraktiker – seien enttäuscht, dass er nun nicht mehr liefern kann.

Keine Erlaubnis für „Heilmeister“ in den Niederlanden

Möglicherweise hat der Heilpraktiker aus Brüggen 3-BP auch als Pulver aus den USA bezogen. Einige Tage vor den Todesfällen soll er laut niederländischen Medienberichten einer anderen Patientin gesagt haben, dass er ihr erstmals die Substanz eines amerikanischen Herstellers verabreicht hatte – sie klagte wegen Übelkeit. Rund eine Woche vor den drei späteren Todesfällen war auch sie verstorben. Laut dem Inhaber der deutschen Apotheke, die 3-BP an Ross geliefert hat, bestellte dieser am 26. Juli – nach dem ersten Todesfall – noch weitere 20 Ampullen, die aber erst Anfang August geliefert wurden.

Der Heilpraktiker richtete seine Angebote speziell an niederländische Patienten, da „Heilmeister“, wie er sich selber nannte, die Therapien dort nicht durchführen könnten. In den Niederlanden wurde Alternativmedizinern im Jahr 1993 zwar erlaubt, tätig zu werden – vorher durften nur Ärzte medizinisch behandeln. Doch dürfen sie anders als in Deutschland keine Infusionen oder auch allgemein Spritzen verabreichen.  

Möglicherweise müssen frühere Patienten exhumiert werden

Derzeit wertet die Ermittlungskommission „Brom“ die Zeugenhinweise und die bei der Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume des Heilpraktikers sichergestellten Beweismittel auch dahingehend aus, ob weitere Behandlungsfälle in die Ermittlungen einzubeziehen sind. Wie niederländische Medien berichteten, werden wahrscheinlich über Exhumierungen frühere Todesfälle von Krebspatienten, die der Heilpraktiker behandelt hat, aufzuklären sein.

Die Ermittlungsbehörde geht davon aus, dass die Todesfälle unbeabsichtigt auftraten. „Die bisherigen Ermittlungen bieten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte den Tod von Patienten oder Gesundheitsbeschädigungen vorsätzlich herbeigeführt hat“, erklärt sie in einer Pressemitteilung. Der Heilpraktiker hatte in einem Statement auf seiner inzwischen nicht mehr erreichbaren Homepage nach dem ersten Todesfall geschrieben, er sei „im Schock“ – und er weise Medienspekulationen zurück, der Todesfall habe mit der alternativmedizinischen Behandlung oder seiner Klinik zu tun.

Er hatte angekündigt, mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren – auf Medienanfragen reagiert er aktuell jedoch nicht. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld wollte auf Nachfrage nicht kommentieren, ob die Ermittlungsbehörden in Kontakt mit dem Heilpraktiker sind. Er sei jedoch weder zur Fahndung ausgeschrieben noch in Haft. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Heilpraktiker

von M.Sp. am 19.08.2016 um 18:28 Uhr

Ich lerne gerade für meine Prüfungen zu HP Psych und bin immer wieder erschrocken wie wenig wir wissen müssen. In der ersten Prüfung hatte ich das Gefühl, dass der Großteil sich nur beruflich verbessern möchte, aber keine Grundlage mitbringt um auch nur die Tragweite des Berufes zu erfassen.Allerdings um ein Bespiel aus der Schulmedizin aufzuzeigen: Mein Orthopäde hat vor drei Jahren auf Grund eines wirtschaftlichen Fehlers einen großen Verlust erzeugt. Seit dem "verschreibt" er extrem viele Zusatzleistungen die von der Krankenkasse nicht gezahlt werden. Ich musste jetzt auch den Arzt wechseln, da er nicht mal annähernd den Eindruck erweckt noch für den Patienten zu arbeiten.2 Wochen neuer Arzt und neue "einfacher" Behandlungsweg ...es geht Berg auf.Mein Fazit: HP besser regeln und HPs und Mediziner mehr zur Verantwortung ziehen.
Bloß wo endet das dann?

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Glaube und Tod

von Dr Schweikert-Wehner am 19.08.2016 um 15:11 Uhr

Hallo Herr Gerber
Da braucht es nicht so viel Glauben, wie in der Hokuspokus Medizin. Über Behandlungsfehler, Arzneimitteltote und Therapiversager gibt es Statistiken, wenn auch mit Dunkelziffer. Aber es gibt das Bemühen um Verbesserungen, wie z.B. durch AMTS an dem auch Pharmazeuten beteiligt sind. Bei den Alternativen gibt es keine Statistik keine Probleme, nur Erfolge und wenn es nicht hilft eine neue Potenz.

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Ihr Kommentar zu Heilpraktiker

von Gerber am 18.08.2016 um 21:47 Uhr

Sehr geehrter Herr oder Frau Dr. Schweikert-Wehner,

was glauben SIE eigentlich, wie hoch die Dunkelziffer der durch schulmedizinische Maßnahmen zu Tode gekommenen ist ...

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AW: Haltet den Dieb...

von Udo Endruscheit am 19.08.2016 um 23:16 Uhr

Ich kann dieses "Argument" einfach nicht mehr hören. Natürlich ist niemand und nichts vollkommen. Aber es ist einfach unredlich und nichts anderes als ein "Haltet-den-Dieb"-Argument, verantwortungsloses Handeln von sich selbst weit überschätzenden besseren Laien mit Problemen der wissenschaftsbasierten Medizin in einen Topf zu werfen bzw. zu rechtfertigen. Haben Sie eine Ahnung davon, welche Stadien in der wissenschaftlichen Medizin durchlaufen werden müssen, bevor jemand die Erlaubnis erhält, mit einem (noch) nicht zugelassenen Mittel zu therapieren? Kennen Sie außerdem die Dokumentationspflichten in der Wissenschaftsmedizin zu Komplikationen und Kunstfehlern? Das alles kann nicht ernsthaft mit den Bastelstuben in Beziehung gesetzt werden, die auf dem Heilpraktikermarkt unterwegs sind.
Ich verstehe einfach nicht, warum man angesichts der Regeln und Pflichten der wissenschaftsbasierten Medizin irgendwelche Leute unter dem Etikett "Heilpraktiker" in größtmöglicher "Therapiefreiheit" herumwurschteln lässt.
Nochmal: Was nachweislich wirksam ist und eine Risiko-Nutzen-Analyse standhält, IST Medizin und geht in den Wissenschaftsbetrieb ein. Was als nicht nachweislich gesichert ist und demgemäß auch keiner Risiko-Nutzen-Analyse zugänglich ist, gehört nicht zur Medizin und sollte deshalb nicht als "Alternativmedizin" von Selbstüberschätzern an hoffnungsuchende, wenn auch naive und oft desinformierte Menschen verkauft werden.
Hier muss die Gesetzgebung endlich eine ganz klare Grenze ziehen.

AW: Dunkelziffer

von Rudolf Hege am 20.08.2016 um 15:55 Uhr

Es ist keineswegs so, dass auf der einen Seite die Heilpraktiker "wursteln" und auf der anderen Seite Ärzte wissenschaftlich fundiert therapieren. In Deutschland herrscht Therapiefreiheit, d.h. JEDER, der therapieren darf - egal ob Arzt oder HP - darf mit allem therapieren, was ihm nicht explizit verboten ist. Er muss nur über die mit der jeweiligen Methode verbundenen potentiellen Risiken aufklären. Auch viele (Privat-)Ärzte setzen experimentelle Substanzen ein. Das ist natürlich gerade bei Krebserkrankungen problematisch, weil hier oft das "Prinzip Hoffnung" wirkt und die Patienten alles mitmachen, was irgendwie plausibel klingt. (Wobei der Großteil dieser Patienten konventionell austherapiert ist.)

Schaut man sich allerdings die Geschichte der Medizin an, dann stellt man schnell fest, dass viele - heute etablierte - Therapien genauso entstanden sind: als Experimente. Die Chirurgie verdankt beispielsweise E.F. Sauerbruch eine ganze Reihe von wichtigen Innovationen, die aber auch nicht ohne Opfer waren...

Heilpraktiker

von Dr Schweikert-Wehner am 17.08.2016 um 11:46 Uhr

Die einzig zieführende Konsequenz ist die ersatzlose Streichung des Heilpraktikergesetzes aus der Nazizeit. Was glaubt ihr eigentlich wie hoch die Dunkelziffer der Heilpraktikertoten ist. Habe selbst 2 Opfer in der Familie.

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