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Tote Krebspatienten
Durfte der Heilpraktiker das ungetestete Arzneimittel verabreichen?
Warum mussten drei Krebspatienten, die in einem „Biologischen Krebszentrum“ nahe der niederländischen Grenze behandelt wurden, sterben? In den Ermittlungen hat sich der Verdacht erhärtet, dass die Kranken die ungeprüfte und nicht zugelassene Substanz 3-Bromopyruvat erhalten haben. Der Heilpraktiker bezog es auch aus einer deutschen Apotheke, die nach Informationen von DAZ.online inzwischen einen Rückruf gestartet hat.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen den Heilpraktiker Klaus R., der in seinem „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht Krebspatienten behandelt hat, wie sie am Freitag bekannt gab. Der Alternativmediziner warb auf seiner Homepage mit einer „Basis-Therapie“ gegen Krebs, die er für 9.900 Euro anbot. 3-Bromopyruvat sei effektiver „als die heutigen Chemotherapeutika“, schrieb er dort. Inzwischen nahm der Heilpraktiker sie vom Netz.
Der Staatsanwaltschaft Krefeld liegen offenbar neue Erkenntnisse vor, dass die Patienten tatsächlich mit 3-Bromopyruvat behandelt wurden. „In dem Ermittlungsverfahren gegen den Heilpraktiker Klaus R. erhärten die bisherigen Ermittlungen den Verdacht, dass der Beschuldigte in dem Zeitraum vom 25.7. bis zum 27.7.2016 in seiner Praxis in Brüggen fünf Krebspatienten mit dem Präparat 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt hat“, erklärte sie. Innerhalb weniger Tage nach der Behandlung verstarben drei Patienten. Nach Auskunft des Kreises Viersen soll R. die Patienten nach dem Auftreten von Nebenwirkungen mit Vitaminen versorgt haben, anstatt einen Notarzt zu rufen. Deshalb erstattete die Leiterin des Gesundheitsamtes Strafanzeige gegen ihn.
Zwei weitere Krebspatienten mussten mit lebensbedrohlichen Komplikationen ins Krankenhaus eingewiesen werden. Zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand wollte sich ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft nicht äußern.
Gerichtsmedizinische Untersuchungen stehen noch aus
Unklar ist noch, inwiefern die bisher nicht in klinischen Studien getestete Substanz 3-BP für die Komplikationen verantwortlich war. „Abschließende Ergebnisse der in Auftrag gegebenen gerichtsmedizinischen Untersuchungen, die Aufschluss über einen Ursachenzusammenhang zwischen der Verabreichung des Präparats 3-BP in der von dem Beschuldigten verwandten Beschaffenheit und dem Todeseintritt geben sollen, stehen noch aus“, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.
Obwohl die Substanz bisher nicht zugelassen ist und der Heilpraktiker es offen als medizinische Therapie gegen Krebs beworben hat, war er womöglich autorisiert, seinen Patienten Infusionen mit 3-BP zu geben. „Nach einer vorläufigen Bewertung der Gesundheitsbehörden war der Beschuldigte als Heilpraktiker grundsätzlich berechtigt, das Präparat 3-BP zu verwenden“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Laut dem Pressesprecher stützt sich diese vorläufige Einschätzung auf Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf, was diese gegenüber DAZ.online bestätigt.
6 Kommentare
Heilpraktiker
von M.Sp. am 19.08.2016 um 18:28 Uhr
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Glaube und Tod
von Dr Schweikert-Wehner am 19.08.2016 um 15:11 Uhr
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Ihr Kommentar zu Heilpraktiker
von Gerber am 18.08.2016 um 21:47 Uhr
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AW: Haltet den Dieb...
von Udo Endruscheit am 19.08.2016 um 23:16 Uhr
AW: Dunkelziffer
von Rudolf Hege am 20.08.2016 um 15:55 Uhr
Heilpraktiker
von Dr Schweikert-Wehner am 17.08.2016 um 11:46 Uhr
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