Bezahlung für Medikationsplan

Ärzte wollen Honorare für Apotheker-Aufgaben

Berlin - 19.08.2016, 19:00 Uhr

Streit mit den Kassen: KBV-Vize Regina Feldmann verlangt vom GKV-Spitzenverband in Sachen Medikationsplan Honorar-Anteile für Leistungen, die eigentlich auch Apotheker erbringen könnten. (Foto: dpa)

Streit mit den Kassen: KBV-Vize Regina Feldmann verlangt vom GKV-Spitzenverband in Sachen Medikationsplan Honorar-Anteile für Leistungen, die eigentlich auch Apotheker erbringen könnten. (Foto: dpa)


Ab Oktober sollen Kassenärzte Geld dafür bekommen, wenn sie ihren Patienten einen Medikationsplan erstellen. Die Mediziner handeln derzeit ihr künftiges Honorar für die Pläne mit den Kassen aus. Doch die Gespräche stocken. Es droht die Schiedsstelle. Offenbar fordern die Ärzte Honorar-Anteile für Leistungen, die Apotheker unentgeltlich anbieten sollen.

Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit zur Ausstellung eines Medikationsplanes ins sogenannte E-Health-Gesetz geschrieben. Ab Oktober 2016 sollen Patienten demnach einen auf Papier geschriebenen Plan bekommen, wenn sie danach fragen. Ab 2019 soll es den Medikationsplan dann auch elektronisch geben. Apotheker sind nur am Rande beteiligt: Sie dürfen laut Gesetz auf Wunsch des Patienten Ergänzungen, beispielsweise zu OTC-Einnahmen, nachtragen.

Bis der Medikationsplan an den Start gehen kann, mussten allerdings noch einige wichtige Vereinbarungen getroffen werden. Zunächst mussten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutscher Apothekerverband (DAV) Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sowie ein Verfahren zu seiner Fortschreibung vereinbaren. Fristgerecht hatten sich die Apotheker mit den Ärzten im April auf einen Plan geeinigt – ohne Schiedsstelle.

Landen Ärzte und Kassen vor der Schiedsstelle?

Zwei weitere Vereinbarungen müssen die KBV und der GKV-Spitzenverband treffen. Doch in diesem Bereich gibt es derzeit Probleme. Konkret geht es darum, den Bundesmantelvertrag der Ärzte zu ändern und dort den Versichertenanspruch auf einen Medikationsplan zu etablieren. Außerdem gilt es, im Vergütungskatalog der Kassenärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, einen neuen Eintrag für den Medikationsplan zu schaffen. In der Gebührenordnung, die alle Leistungen enthält, die die Vertragsärzte bei den Kassen abrechnen können, muss sowohl für das Ausstellen des Medikationsplanes als auch für die Medikationsberatung des Arztes ein sogenannter Punktwert festgelegt werden. Mittels dieses Punktwertes berechnet sich dann das konkrete Arzthonorar für diesen beiden Positionen.

Eigentlich hätten sich Kassen und Ärzte bis Ende Juni einigen müssen. Gegenüber der „Ärzte Zeitung“ gab KBV-Vize Regina Feldmann nun aber zu, dass die Verhandlungsforderungen sehr weit auseinander liegen. „Derzeit sind wir in Sachen Honorar mit dem GKV-Spitzenverband noch weit auseinander. Wenn wir uns nicht einigen können, dann muss wohl das Bundesschiedsamt eingeschaltet werden“, erklärte Feldmann.

Angemessene Vergütung für Apotheker-Aufgaben

Weiterhin forderte Feldmann für den Medikationsplan eine angemessene Vergütung. „Wenn der Medikationsplan die Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöhen soll, muss er umfassend und verantwortungsvoll erstellt werden“ betonte die KBV-Vize in der „Ärzte Zeitung“.

Feldmann stellte dabei zumindest indirekt auch klar, dass sie den Apothekern wenig Raum lassen will, sich an den Medikationsplänen zu beteiligen. Mit Blick auf die Höhe des Arzthonorars sagte sie nämlich, dass die Mediziner auch die Medikamente erfragen und dokumentieren müssten, die die Patienten sich „in der Apotheke gekauft oder von anderen Kollegen verordnet bekommen haben“. Dass die Apotheker laut E-Health-Gesetz ihre Informationen über OTC-Arzneimittel selbst in die Medikationspläne eintragen können, verschweigt Feldmann.

Aus Apotheker-Sicht sind dieser Konflikt und die Aussagen der KBV dazu gleich doppelt ärgerlich. Erstens pocht die KBV in den Verhandlungen ganz offensichtlich darauf, Honorare für Aufgaben zu kassieren, die die ABDA gerne in Apothekerhand gesehen hätte – und für Leistungen, die eigentlich von Apothekern (unentgeltlich) angeboten werden könnten. Zweitens machen sich die Mediziner mit dem Medikationsplan eine nicht zu unterschätzende, neue Verdienstquelle auf, die die ABDA ebenfalls gerne für Apotheker ermöglicht hätte.

Erst vor wenigen Wochen hatte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) berechnet, dass rund 20 Millionen GKV-Versicherte Anspruch auf den Plan haben, weil sie mehr als drei Arzneimittel täglich einnehmen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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8 Kommentare

Ganz dumm gefragt...

von Claudia Wegener am 28.08.2016 um 19:16 Uhr

... sollte die Leistung der Medikationsberatung nicht bereits im Umfang der Therapiefestlegung enthalten sein? So wie bei uns Apothekern die Beratung im Packungshonorar integriert ist, versteht es sich für mich dummen Apotheker von selbst, dass bei der Auswahl des passenden Arzneistoffs und Arzneimittels durch den Arzt bereits ein Check auf Interaktionen stattgefunden und die notwendige Information des Patienten vorgenommen wurde. Der Medikationsplan setzt das dann nur noch in die schriftliche Form um - warum also sollte hier ein zusätzliches Honorar fließen?
Und wer sagt eigentlich, dass dafür zusätzliche Gelder bereitgestellt werden - eine Umverteilung des großen Topfes könnte doch auch erwogen werden?
Aber ich bin ja nur ein dummer kleiner Apotheker...

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Welche Chancen haben wir in der Sache Medi-Plan?

von Katrin Fürstenau am 24.08.2016 um 17:03 Uhr

Eigentlich ist es sehr bedauerlich, dass die Apotheker ihr Know-how beim Medi-Plan nicht einbringen sollen, und dass die ABDA nicht imstande war, die Apotheker-Positionen und Möglichkeiten adäquat darzustellen und ein vernünftiges Modell für Kooperationen mit Ärzten und Apothekern vorgeschlagen hat. Ohne ein angemessenes Honorar für die anspruchsvolle und auch verantwortungsvolle Arbeit wird kaum jemand das machen!
Gibt es denn trotzdem irgend eine Möglichkeit sich in diesem Feld einzubringen??? Sicher hätten auch andere Apotheker/innen an diesem wichtigen Thema Interesse weiterzuarbeiten und sich auszutauschen. Gibt es noch Studien, an denen man sich beteiligen kann oder Projekte?

Trotz allem ist überlegenswert mit den Ärzten zu kooperieren im Sinne des Patienten, um dessen Sicherheit es ja gehen soll.
Haben wir als Apotheker nicht auch die Möglichkeit uns direkt per Petition gegen das Gesetz auszusprechen?

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Leistung muss bezahlt werden

von Sven Larisch am 22.08.2016 um 12:04 Uhr

Als Arzt oder Apotheker sind wir Dienstleister.
Für Zusatzleistungen sollten und müssen wir bezahlt werden.
Die Pauschale von €8,10 minus € 1,75 Zwangsrabatt von den Krankenkassen reicht für eine umfassende Beratung nicht aus. Aber wir wurden ja aus dem Medikationsplan ausgebootet. Komisch- in der Schweiz läuft das wesentlich besser.
Sollen doch die Politiker aus dem Akademiker *Pharmazeut/Apotheker* einfach einen Ausbildungsberuf machen- dann ärgert sich keiner mehr mindestens 5 Jahre an der Uni verschwendet zu haben. Fachverkäufer im Einzelhandel- Schwerpunkt Gesundheit, Kosmetik, Hilfsmittel, Verbandstoffe, etc. etc. etc. wäre eine schöne Berufsbezeichnung.

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AW: Einfache Rechnung

von Armin Spychalski am 24.08.2016 um 14:58 Uhr

Leistung muss bezahlt werden oder es gibt keine Leistung! So einfach ist die Rechnung (auf Grundschulniveau).

Honorar für Mediplan

von Uwe Hansmann am 20.08.2016 um 11:37 Uhr

Hat denn ernsthaft jemand geglaubt, daß wir am Ende auch nur einen müden Eurocent für unsere Zusatzarbeit erhalten?

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AW: Immer das Gleiche

von Bernd Jas am 20.08.2016 um 14:32 Uhr

Immer das Gleiche
Wobei wir wieder bei den Glaubensfragen wären.
Glauben und hoffen sind Attribute von denen seit mindestens über, wenn nicht seit 2000 Jahren Beschwichtigungen ausgehen. Und der Friede sei mit uns.
Wir glauben wieder mal, dass wir irgend wann mal für unsere zusätzlichen Leistungen auch zusätzlich entlohnt werden. Genauso glauben wir: Die Richter vom europäischen Gerichtshof werden sich schon nicht gegen ein RX-Boniverbot aussprechen, weil das unwahrscheinlich ist.
Dieses Verhalten nähert sich immer mehr sämtlichen Glaubensbekenntnissen an.
Der Schaffung einer apotholischen Glaubensgemeinschaft ABDA (Apotholische Brüderinnen Deutender Amtssitzinhaber) steht meiner Meinung nach nichts mehr im Wege.
So gehet hin und gebet alles den Krankenkassen, der Pharmaindustrie, den Ärzten und den anderen genauso armen Institutionen.
Ich beschäftige mich derweil mit der Wahrscheinlichkeit, damit ich weiß woran ich mit unseren Brüdern und Schwestern bin.

"Leistung soll sich lohnen!": Weshalb gilt das nur für Ärzte?

von Armin Spychalski am 20.08.2016 um 11:04 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe, geht es bei den Ärzten immer nur darum, wie hoch das Honorar für zusätzliche Leistungen ausfällt, auf die Idee, kostenfreie Leistungen anzubieten (um sich beliebt zu machen!!) kommt überhaupt kein Arzt oder Ärztevertreter. Bei Apothekern wird immer deutlich niedriger angesetzt, nämlich ob überhaupt eine Vergütung gezahlt werden soll, mit dem bekannten Ergebnis. Warum haben Apotheker das Image für umsonst arbeiten zu können bzw. zu müssen? Sind es die lieben Apothekerkollegen, die sich unter Wert verkaufen, oder was? Ich bin richtig geladen..

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Alle Macht den Ärzten?

von Dr. Stephan Hahn am 20.08.2016 um 8:34 Uhr

Am Ende läuft es so, dass Apotheken gar nichts eintragen werden, sondern der Kunde gebeten wird, die OTC vom Arzt eintragen zu lassen. Warum bekommen wir dann den Medikationsplan überhaupt zu sehen, wenn ärztlicherseits alle Entscheidungen über die Medikation getroffen werden sollen? Hat der Kunde demnächst eine Frage, ob sich sein Antikoagulanz mit seinen Kopfschmerztabletten verträgt, wird diese vielleicht wie folgt beantwortet werden: Fragen Sie Ihren Arzt. Der wird schließlich dafür bezahlt! Im Gegensatz zu uns...

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