Krankenhäuser gegen Zyto-Verträge

Klinikapotheken wollen Zytos selbst herstellen

Berlin - 22.08.2016, 13:30 Uhr

Zyto-Verträge? Nein, Danke! DKG-Chef Georg Baum will, dass die Kliniken ambulanten Patienten eigens hergestellte Zytostatika anbieten. (Foto:dpa)

Zyto-Verträge? Nein, Danke! DKG-Chef Georg Baum will, dass die Kliniken ambulanten Patienten eigens hergestellte Zytostatika anbieten. (Foto:dpa)


Kliniken wollen keine Lieferungen aus Herstellerbetrieben

„Da wo Krankenhausapotheken ihren Beitrag zur Versorgung leisten können, müssen sie dies auch tun können. Das sind wir den Patientinnen und Patienten schuldig, die eine optimale Versorgung gerade im onkologischen Bereich benötigen. Dazu ist es ein notwendiger erster Schritt, das Instrument der Ausschreibungen bei Zytostatika zu streichen. Zusätzlich muss die Krankenhausapotheke zu einem festen, regelhaften Vertragspartner für die Krankenkassen werden – und das zu wirtschaftlich akzeptablen Rahmenbedingungen“, fordert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Im Interview mit DAZ.online hatte Sabine Richard, Versorgungschefin im AOK-Bundesverband, die Verträge zuletzt verteidigt. Laut Richard habe sich die Versorgung in den Regionen sogar teilweise verbessert, weil die bezuschlagten Apotheken teilweise näher an die Arztpraxen herangerückt seien.

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Die Krankenhäuser stören sich insbesondere an der Versorgung durch größere Herstellerbetriebe. Diese führe vielfach zu Qualitätseinbußen, „da aufgrund langer Transportzeiten und -wege die patientenindividuell zubereiteten Zytostatika nicht mehr kurzfristig und in der gewohnten Qualität zur Verfügung stehen könnten“. Patienten, die sich ambulant im Krankenhaus behandeln lassen, leiden aus Sicht der DKG darunter, dass nicht mehr die Klinikapotheken herstellen dürfen. „Dies untergräbt alle Anstrengungen der Kliniken, ihren Patienten durch die Vorhaltung einer eigenen Krankenhausapotheke eine hochwertige und qualitätsgesicherte Versorgung mit Arzneimitteln zu garantieren.“

DKG-Chef Baum warnt zudem vor „Abhängigkeiten von Einzelunternehmen“ die ja schon von den Rabattverträgen bekannt seien. So könne sich die Problematik der Lieferengpässe weiter verschärfen. „Statt Rabatt und billig sollte gesetzlich klar geregelt werden, dass an der Zuständigkeit der Krankenhausapotheke bei allen ambulant am Krankenhaus verabreichten Arzneimitteln kein Weg vorbeigehen darf “, so Baum.

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Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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