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Neue Forderung der Ärzte
Der Medikationsplan als unerschöpfliche Verdienstquelle
Die Honorar-Forderungen der Ärzte in Sachen Medikationsplan wachsen an. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte bereits bekannt gegeben, auch für OTC-Beratungen Geld kassieren zu wollen. Die Forderung des Berufsverbandes der Internisten geht noch weiter: Die Mediziner wollen die Honorare für den Medikationsplan außerhalb ihres Budgets – und somit ohne Mengenbegrenzung – abrechnen können.
Zur Erinnerung: Im E-Health-Gesetz hatte der Gesetzgeber festgehalten, dass Patienten, die mehr als drei Arzneimittel gleichzeitig annehmen, das Recht auf einen Medikationsplan haben. Dieser soll zunächst in Papierform ausgestellt werden, später soll es auch eine elektronische Version geben. Laut Gesetz füllen die Ärzte den Plan alleine aus, die Apotheker dürfen ihn nur auf ausdrücklichen Patientenwunsch ergänzen. Ihr Honorar für diese neue Leistung müssen die Ärzte mit den Kassen aushandeln. Dazu muss im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der Gebührenordnung der Kassenärzte, eine neue Honorar-Position etabliert werden.
Die Ärzte können die meisten im EBM aufgeführten Leistungen aber nicht unbegrenzt zum gleichen Preis abrechnen. Denn einmal pro Jahr handeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Regionen mit den Kassen eine Gesamtvergütung, also ein Budget, aus. Die Höhe dieses Budgets ist morbiditätsorientiert, sie orientiert sich also an der Krankheitslast in der jeweiligen Region. Daher gilt: Je höher der Behandlungsbedarf in einer KV-Region ist, desto mehr Geld steht den Ärzten zur Verfügung. Grundsätzlich gilt aber auch: Die Budgets der Mediziner sind gedeckelt. Überschreiten sie die Budgetgrenze, können sie die folgenden Leistungen nicht mehr zum gleichen Preis abrechnen, sie bekommen dann weniger Geld für die erbrachten Leistungen.
Es gibt allerdings auch sogenannte extra-budgetäre Leistungen, also Leistungen, die nicht im Gesamtbudget enthalten sind. Der Vorteil für die Kassenärzte: Sie können solche extra-budgetären Behandlungen unbegrenzt abrechnen, ohne dass deren Preis sich ändert. Beispiele für außer-budgetäre Leistungen sind Früherkennungs-Maßnahmen wie Hautkrebs-Screenings oder Vorsorgeuntersuchungen.
5 Kommentare
Der Medikationsplan als unerschöpfliche Verdienstquelle
von M.Beutling am 05.09.2016 um 11:02 Uhr
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Ich heule nicht,
von Peter Lahr am 02.09.2016 um 16:34 Uhr
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AW: Ja
von Andreas Dömling am 02.09.2016 um 16:40 Uhr
Bitte kein Heulen und Jammern jetzt!
von Wolfgang Müller am 02.09.2016 um 13:31 Uhr
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AW: Werter Herr Müller,
von Christiane Patzelt am 02.09.2016 um 18:18 Uhr
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