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Neue Forderung der Ärzte
Der Medikationsplan als unerschöpfliche Verdienstquelle
Die Honorar-Forderungen der Ärzte in Sachen Medikationsplan wachsen an. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte bereits bekannt gegeben, auch für OTC-Beratungen Geld kassieren zu wollen. Die Forderung des Berufsverbandes der Internisten geht noch weiter: Die Mediziner wollen die Honorare für den Medikationsplan außerhalb ihres Budgets – und somit ohne Mengenbegrenzung – abrechnen können.
Zur Erinnerung: Im E-Health-Gesetz hatte der Gesetzgeber festgehalten, dass Patienten, die mehr als drei Arzneimittel gleichzeitig annehmen, das Recht auf einen Medikationsplan haben. Dieser soll zunächst in Papierform ausgestellt werden, später soll es auch eine elektronische Version geben. Laut Gesetz füllen die Ärzte den Plan alleine aus, die Apotheker dürfen ihn nur auf ausdrücklichen Patientenwunsch ergänzen. Ihr Honorar für diese neue Leistung müssen die Ärzte mit den Kassen aushandeln. Dazu muss im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der Gebührenordnung der Kassenärzte, eine neue Honorar-Position etabliert werden.
Die Ärzte können die meisten im EBM aufgeführten Leistungen aber nicht unbegrenzt zum gleichen Preis abrechnen. Denn einmal pro Jahr handeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Regionen mit den Kassen eine Gesamtvergütung, also ein Budget, aus. Die Höhe dieses Budgets ist morbiditätsorientiert, sie orientiert sich also an der Krankheitslast in der jeweiligen Region. Daher gilt: Je höher der Behandlungsbedarf in einer KV-Region ist, desto mehr Geld steht den Ärzten zur Verfügung. Grundsätzlich gilt aber auch: Die Budgets der Mediziner sind gedeckelt. Überschreiten sie die Budgetgrenze, können sie die folgenden Leistungen nicht mehr zum gleichen Preis abrechnen, sie bekommen dann weniger Geld für die erbrachten Leistungen.
Es gibt allerdings auch sogenannte extra-budgetäre Leistungen, also Leistungen, die nicht im Gesamtbudget enthalten sind. Der Vorteil für die Kassenärzte: Sie können solche extra-budgetären Behandlungen unbegrenzt abrechnen, ohne dass deren Preis sich ändert. Beispiele für außer-budgetäre Leistungen sind Früherkennungs-Maßnahmen wie Hautkrebs-Screenings oder Vorsorgeuntersuchungen.
BDI will Medikationsplan ohne Budgetgrenze abrechnen
Zurück zum Medikationsplan: Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert nun, dass die neue EBM-Position zum Medikationsplan extrabudgetär aufgestellt wird. Setzt sich diese Forderung durch, könnte der Medikationsplan zu einer neuen, großen Verdienstquelle für die Mediziner werden. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hatte kürzlich ausgerechnet, dass voraussichtlich bis zu 20 Millionen Patienten in Deutschland Anspruch auf eine Medikationsanalyse haben werden. Wie groß die Honorarsteigerungen der Ärzte durch den Medikationsplan sein könnten, ist also nicht schwer auszurechnen.
Der BDI begründet seine Forderung so: „Eine solche Ziffer darf nicht mit anderen Pauschalen verrechnet werden. Diese neuen Leistungen müssen zusätzlich erbracht werden und ersetzen keine seitherigen Honorierungen im EBM. Sie sind deshalb grundsätzlich extrabudgetär zu vergüten.“ Man erwarte von der KBV, dass diese Forderung in den Verhandlungen mit den Kassen vereinbart werde.
Doch zuletzt waren die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband ins Stocken geraten. Die KBV rechnet damit, dass bald eine Schiedsstelle aktiv werden muss. KBV-Vize Regina Feldmann hatte kürzlich eine für Apotheker interessante Forderung in den Verhandlungen mit den Kassen aufgemacht: Ihren Wunsch nach einem angemessenen Honorar für die Erstellung der Medikationspläne begründete Feldmann unter anderem damit, dass Ärzte schließlich auch zu Medikamenten beraten müssten, die sich die Patienten in der Apotheke gekauft hätten. Insbesondere die ABDA dürfte das verärgern: Denn eine der Kernforderungen der Apotheker beim Medikationsplan war und ist es, dass die Pharmazeuten ihr „OTC-Wissen“ auf den Plänen selbst ergänzen und dafür entlohnt werden.
5 Kommentare
Der Medikationsplan als unerschöpfliche Verdienstquelle
von M.Beutling am 05.09.2016 um 11:02 Uhr
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Ich heule nicht,
von Peter Lahr am 02.09.2016 um 16:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ja
von Andreas Dömling am 02.09.2016 um 16:40 Uhr
Bitte kein Heulen und Jammern jetzt!
von Wolfgang Müller am 02.09.2016 um 13:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Werter Herr Müller,
von Christiane Patzelt am 02.09.2016 um 18:18 Uhr
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