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Neuer Fall: Korrupt oder korrekt?
Der Arzt aus dem Nachbarhaus der Apotheke genießt Sonderkonditionen in der Offizin – und bekommt Sonnencreme, Blasenpflaster & Co. zum Einkaufspreis plus Mehrwertsteuer. Doch: Seit Juni blinken bei dieser – nicht ungewöhnlichen Geschäftspraxis – die roten Warnampeln des Antikorruptionsgesetzes. Dürfen Apotheker Ärzten private Einkaufsvorteile gewähren? Rechtesexperte Dr. Daniel Geiger weiß die Antwort. (Foto: Kzenon / Fotolia)
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von Drinhaus Dieter am 06.09.2016 um 11:43 Uhr
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