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Kleine Anfrage der Grünen
Bundesregierung muss sich zu Heilpraktikern positionieren
Heilpraktiker: Will Gröhe das Gesetz von 1937 überarbeiten?
Auch auf die Frage, welche Anforderungen an Inhalte, Struktur und Dauer der Ausbildung von Heilpraktikern es derzeit gibt, wird die Antwort mangels Vorgaben wohl äußerst kurz ausfallen: Bislang ist nur eine Überprüfung für neue Heilpraktiker gesetzlich vorgeschrieben, die ausschließen soll, dass diese eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen, Anforderungen an eine Ausbildung gibt es aber nicht – sodass diese im Selbststudium erfolgen kann. Im Juni 2016 hatte schon die Gesundheitsministerkonferenz der Länder Gröhe aufgefordert, im Sinne des Patientenschutzes eine einheitliche Überarbeitung der Regeln für die Prüfung zu starten, nach der Heilpraktiker tätig werden dürfen.
Nun fordern die Grünen-Gesundheitspolitiker von der Bundesregierung eine Stellungnahme, inwiefern sie dies für notwendig erachtet – und ob sie das Heilpraktikergesetz von 1937 überarbeiten will. „Wenn nein, warum sieht sie keinen Handlungsbedarf“, fragen die Bundestagsabgeordneten – „Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen und welche Regelungen sollen darin enthalten sein“.
Grüne fordern Qualitätsstandards
„Im Interesse des Erhalts, der Weiterentwicklung und der Vielfalt von komplementärmedizinischen Angeboten im Gesundheitswesen und im Interesse des Verbraucherschutzes sind Qualitätsstandards und Aus-, Fort- und Weiterbildung anhand der heutigen Bedarfe zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen“, schreiben die Grünen-Politiker. Sie fragen, inwieweit die Bundesregierung es als mit dem Patientenschutz unvereinbar ansehe, wenn Heilpraktikeranwärter in der Kenntnisprüfung lediglich medizinische Grundlagenkenntnisse nachweisen müssen, „vor allem auch vor dem Hintergrund ihres weiten Tätigkeitsspektrums“.
Auch ein weiterer Fragenkatalog der Abgeordneten wird wohl zusammenfassend mit „keine“ beantwortet werden können: Die Grünen-Politiker fragen, ob es für Heilpraktiker rechtlich verbindliche Pflichten zur regelmäßigen Fortbildung, Teilnahme an Qualitätssicherungs-Maßnahmen oder Dokumentationspflichten gibt. „Wenn es derartige rechtlich verbindlichen Verpflichtungen und Beschränkungen bislang nicht gibt, inwieweit wird die Bundesregierung darauf hinwirken, solche Verpflichtungen einzuführen“, haken die Abgeordneten nach. Auch erkundigen sie sich nach zivilrechtlichen Haftungsvorschriften – und inwiefern gesetzliche Krankenkassen Heilpraktiker-Leistungen erstatten und deren Qualität überprüfen.
4 Kommentare
Bock zum Gärtner
von Lars Dittrich am 09.09.2016 um 6:46 Uhr
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Therapien auf dem Prüfstand
von Rach am 09.09.2016 um 5:57 Uhr
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Grüne Opposition wusste in der Vergangenheit jenes zu schützen was sie heute geregelten wissen will!!!
von Rach am 09.09.2016 um 5:26 Uhr
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Wenn jetzt noch nicht klar ist, wo das DIlemma liegt...
von Udo Endruscheit am 09.09.2016 um 3:41 Uhr
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