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Kleine Anfrage der Grünen
Bundesregierung muss sich zu Heilpraktikern positionieren
Nach dem Tod dreier Krebspatienten begann eine Diskussion um die Rechte von Heilpraktikern. Die Bundesregierung sah bislang keinen Handlungsbedarf, doch muss sie sich nun kritischen Fragen von Grünen-Politikern stellen: Soll die Ausbildung von Heilpraktikern nicht vereinheitlicht und Befugnisse begrenzt werden?
Sechs Wochen nach dem Tod dreier Krebspatienten, die kurz nach der alternativmedizinischen Behandlung eines Heilpraktikers verstarben, muss sich die Bundesregierung heiklen Fragen der Opposition stellen. Während das Bundesgesundheitsministerium bislang sagte, für die Überwachung von Heilpraktikern seien die Länder zuständig und Änderungen des bundesweiten Heilpraktikergesetzes seien nicht geplant, sagte ein Sprecher von Minister Hermann Gröhe (CDU) am Montag gegenüber DAZ.online, dies würde nun „geprüft“. Doch Grünen-Politiker um die Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche wollen mehr erfahren.
Schon auf die erste Frage ihrer Kleinen Anfrage, die DAZ.online vorliegt, dürfte das Ministerium keine Antwort haben: „Wie viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gibt es derzeit in Deutschland“, fragen die Politiker. Doch da Heilpraktiker nicht in Kammern organisiert sind und es anders als bei Ärzten oder Apothekern keine zentrale Erfassung gibt, weiß wohl niemand genau, wie viele Heilpraktiker im Land tätig sind. Und auch Fragen, wie viele Heilpraktiker eine beschränkte Erlaubnis oder eine andere Gesundheitsausbildung haben, dürften kaum zu beantworten sein.
Da Heilpraktiker zwar den gängigen Sorgfaltspflichten entsprechen müssen, aber ihre Therapiefreiheit mit Ausnahme der Zahnheilkunde und der Verschreibung rezeptpflichtiger Arzneimittel fast unbeschränkt ist, wird die Bundesregierung auf die Frage nach bisherigen Beschränkungen wohl eine Fehlanzeige machen müssen.
Mit Verweis auf das Heilpraktikergesetz betonen die Grünen-Abgeordneten, dass Heilpraktiker jede „berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“ vornehmen dürfen. Sie fordern die Bundesregierung dazu auf, sich zu Vorschlägen unter anderem des Vorsitzenden des Bundestags-Gesundheitsausschusses Edgar Franke (SPD) und seines Stellvertreters Rudolf Henke zu positionieren, die Befugnisse zu begrenzen: In vielen Ländern dürfen Alternativmediziner beispielsweise keine Infusionen durchführen.
4 Kommentare
Bock zum Gärtner
von Lars Dittrich am 09.09.2016 um 6:46 Uhr
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Therapien auf dem Prüfstand
von Rach am 09.09.2016 um 5:57 Uhr
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Grüne Opposition wusste in der Vergangenheit jenes zu schützen was sie heute geregelten wissen will!!!
von Rach am 09.09.2016 um 5:26 Uhr
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Wenn jetzt noch nicht klar ist, wo das DIlemma liegt...
von Udo Endruscheit am 09.09.2016 um 3:41 Uhr
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