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14 Monate auf Bewährung
Seniorin verstarb nach tragischem Fehler eines Apothekers
Hohe Strafe für den Apotheker
„Ich möchte mich noch einmal entschuldigen“, sagte der Apotheker am Tag der Urteilsverkündung laut „Westfalen-Blatt“. „Es ist schwer nachvollziehbar, wie so etwas passieren konnte.“ Doch auch „einschneidende berufliche Konsequenzen“, die der Apotheker zu erwarten habe, und fehlende Vorstrafen ließen die Richter nicht umstimmen.
„Zu seinen Lasten musste die Schwere des von ihm begangenen Fehlers als besonders gravierend in Bezug auf die Pflichten bei seiner Berufsausübung bedacht werden“, erklärten die Richter. Sie hielten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten für angemessen aber auch ausreichend, „um in geeigneter Weise auf den Angeklagten einzuwirken, ihm das Unrecht seiner Tat vor Augen zu führen und ihn künftig zu einer straffreien Lebensweise anzuhalten“, wie sie im Urteil schrieben. Darüber hinaus muss der Apotheker eine Geldstrafe von 6500 Euro an den Kinderhospizdienst in Minden-Lübbecke zahlen.
Der Apotheker hat Rechtsmittel eingelegt
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Apotheker hat zwischenzeitlich Rechtsmittel eingelegt, wollte Anfang August gegenüber DAZ.online ansonsten aber keine Stellung nehmen. „Es verwundert, dass die Staatsanwaltschaft etwas fordert, und das Gericht geht weit über die Forderungen hinaus“, erklärte sein Anwalt damals auf Nachfrage.
Wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, werden sich sowohl die zuständige Bezirksregierung als auch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe mit dem Verfahren beschäftigen. Die Bezirksregierung prüft, welche berufsrechtlichen Folgen der Irrtum und das Urteil für den Apotheker haben werden. Im schlimmsten Fall droht ihm der Entzug der Approbation durch die Bezirksregierung. Falls diese nicht erfolgt, könnte ihm das Berufsgericht beispielsweise einen Verweis erteilen.
Kaum vorstellbar ist, dass das Berufsgericht als schärfstmögliche Konsequenz die Berufsunwürdigkeit des Apothekers feststellt, welche wiederum die Aberkennung der Approbation zur Folge hätte. In den vergangenen fünf Jahren habe es keinen ähnlichen Fall im Kammerbezirk gegeben, erklärte der Sprecher der Kammer gegenüber DAZ.online.
4 Kommentare
Rabattverträge
von Matthias am 29.09.2016 um 20:29 Uhr
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Pech
von Frank ebert am 29.09.2016 um 15:43 Uhr
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Apothekerhorror
von Peter Bauer am 29.09.2016 um 12:10 Uhr
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AW: ja, aber..
von Dr. Stephan Hahn am 06.10.2016 um 9:06 Uhr
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