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EuGH-Urteil – was wäre wenn...
Die Preisbindung wäre in Deutschland nicht zu halten
Sollte der EuGH entscheiden, dass die deutsche Arzneimittelpreisbindung nicht für ausländische Versandapotheken gilt, müssten deutsche Apotheken eine „Inländerdiskriminierung“ hinnehmen: Für sie blieben Rx-Boni tabu. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas rechnet aber damit, dass viele Apotheker dies nicht akzeptieren würden – und in der Folge mit massiven Konsequenzen.
Am 19. Oktober wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung zur (Un-) Zulässigkeit von Rx-Boni für EU-ausländische Versandapotheken verkünden.
Die apothekerlichen Standesvertretungen geben sich trotz der Schlussanträge des Generalanwalts, der die Preisbindung für ausländische Versender für europarechtswidrig hält, zuversichtlich. Einen Plan B für den Fall, dass das Gericht den Schlussanträgen folgt, will niemand öffentlich kommunizieren.
Doch in der Apothekerschaft herrscht Unruhe: Was gilt für die deutschen Apotheken, sollten DocMorris und Konsorten künftig tatsächlich Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen? Der Rechtswissenschaftler und Gesundheitsrechtsexperte Dr. Elmar Mand hat vergangene Woche deutlich gemacht: Für die deutschen Apotheken bliebe dann alles beim Alten. Der EuGH entscheidet lediglich den Fall des grenzüberschreitenden Handels mit Arzneimitteln. Mand warnte die Apotheker ausdrücklich, ein solches Urteil dazu zu nutzen, selbst von den fixen Preisen für verschreibungspflichtige Arzneimittel abzugehen. Dies würde Abmahnungen zur Folge haben – von Kammer wie Mitbewerbern. Und das könnte teuer werden.
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas sieht dies anders. Zwar sei es richtig, dass ein solches Urteil nur für ausländische Apotheken gelten würde, sagte er gegenüber DAZ.online. Doch er erwartet andere Folgen als massenhafte Abmahnungen.
4 Kommentare
vor dem EuGH-Urteil
von Elke Dresia am 05.10.2016 um 16:49 Uhr
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Tsunami woanders ;)
von Peter Lahr am 30.09.2016 um 9:31 Uhr
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AW: Buchpreisbindung analog Rx-Preisbindung?
von Armin Spychalski am 30.09.2016 um 18:20 Uhr
Rx-BoniTsunami
von Peter Bauer am 29.09.2016 um 17:36 Uhr
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