- DAZ.online
- News
- Recht
- Die Preisbindung wäre in...
EuGH-Urteil – was wäre wenn...
Die Preisbindung wäre in Deutschland nicht zu halten
Das gesamte Preisgefüge für Arzneimittel steht auf dem Spiel
Von Mitbewerbern fürchtet Douglas ebenfalls keine große Gefahr. Wenn sie im einstweiligen Rechtsschutz gegen Kollegen vorgingen, müssten sie Schadensersatzforderungen befürchten, sollten sich die Preisregelungen dann als nicht mehr rechtmäßig erweisen. Ein riskantes Unternehmen, meint der Anwalt.
Er ist überzeugt: Ein Urteil des EuGH, das den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, hätte weitreichendere Konsequenzen als eines, das das Fremd- und Mehrbesitzverbot aufgehoben hätte. Das gesamte Arzneimittelpreisgefüge stehe auf dem Spiel.
Hat er nicht doch noch Hoffnung, dass das Urteil zugunsten der deutschen Apotheken ausgeht? Darauf antwortet Douglas: „Die doch recht lange Zeitspanne zwischen Schlussanträgen und Urteilsverkündung könnte darauf hindeuten, dass der EuGH sich das nochmal ganz genau anschaut. Das ist sicher besser, als die Argumentation des Generalanwalts einfach zu übernehmen“.
Ob die Apothekerkammern tatsächlich nur zusehen werden, wenn
das Urteil zulasten ihrer Mitglieder ausgeht, ist allerdings nicht sicher. Aus
einigen Kammern ist jedenfalls schon zu hören, dass sie Verstöße gegen die Preisbindung konsequent verfolgen werden. Schließlich zählt es zu ihren
Aufgaben, darauf zu achten, dass das Berufsrecht eingehalten wird. Auch das Beitragsargument
ist nicht jedem schlüssig, schließlich sind die Kammern kein
Wirtschaftsunternehmen, das auf Gewinn aus ist. Selbst wenn eine Kammer
vorsichtig sein sollte: Dann könnten noch immer die Aufsichtsbehörden tätig
werden.
4 Kommentare
vor dem EuGH-Urteil
von Elke Dresia am 05.10.2016 um 16:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Tsunami woanders ;)
von Peter Lahr am 30.09.2016 um 9:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Buchpreisbindung analog Rx-Preisbindung?
von Armin Spychalski am 30.09.2016 um 18:20 Uhr
Rx-BoniTsunami
von Peter Bauer am 29.09.2016 um 17:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.