- DAZ.online
- News
- Recht
- Die Preisbindung wäre in...
EuGH-Urteil – was wäre wenn...
Die Preisbindung wäre in Deutschland nicht zu halten
Bald 50 Prozent Rx-Umsatz für ausländische Versandapotheken?
Douglas ist überzeugt: Würde der EuGH die Preisbindung für DocMorris & Co. verneinen, wäre das geltende Arzneimittelpreisrecht auch in Deutschland nicht mehr haltbar. Früher oder später würde es gekippt, weil es die Berufsausübungsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz) in nicht mehr zu rechtfertigender Weise beschränken würde. Zwar werde mit der Rx-Preisbindung ein legitimer Zweck verfolgt: Es geht um den Gesundheitsschutz und die flächendeckende Arzneimittelversorgung. Allerdings müsste das Mittel auch geeignet sein, diesen Zweck zu erreichen. Unter den dann gegebenen Umständen wäre dies aber nicht mehr der Fall. Für den Rechtsanwalt ist es keine zu gewagte Annahme, dass die EU-ausländischen Apotheken anderenfalls bald 50 Prozent des Rx-Umsatzes für sich beanspruchen würden: Sie würden offensiv Chroniker umwerben und Hochpreiser an sich ziehen, sagt Douglas. Und die Krankenkassen würden mitziehen.
Leben Totgesagte länger?
Der Anwalt glaubt nicht, dass die deutschen Apotheker stillhielten: „Einige hundert Apotheken würden schon in der ersten Stunde nach dem Urteil ebenfalls Bonifizierungen bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln einführen“, vermutet er. Und ebenso wenig erwartet er, dass die Apothekerkammern diese abtrünnigen Mitglieder im großen Stil abmahnen werden. Zum einen würden sie deutsche Apotheken damit geradezu „zwingen“, Modelle wie etwa „Vorteil24“, wieder aufleben zu lassen. Zur Erinnerung: Hier wurde Kunden deutscher Vor-Ort-Apotheken angeboten, Arzneimittel mit Preisvorteil bei einer kooperierenden EU-ausländischen Versandapotheke zu bestellen, die dann in der deutschen Apotheke abgegeben werden – samt Beratung an Ort und Stelle. Vorteil 24 wurde zwar gerichtlich für unzulässig befunden. Aber laut Douglas aus Gründen, die sich nach einem EuGH-Urteil im Sinne der ausländischen Versender beheben lassen könnten.
Außerdem meint der Rechtsanwalt, die Kammern müssten befürchten, finanziell auszutrocknen. Denn schwindende Umsätze der deutschen Apotheken würden auch sinkende Kammerbeiträge bedeuten, diese bemessen sich schließlich in der Regel am Umsatz. „Daher müssen die Kammern auf eine kurzfristige politische Lösung setzen, anstatt den Wettbewerb der niederländischen Versender durch ein Vorgehen gegen die eigenen Mitglieder zu fördern“, argumentiert Douglas.
4 Kommentare
vor dem EuGH-Urteil
von Elke Dresia am 05.10.2016 um 16:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Tsunami woanders ;)
von Peter Lahr am 30.09.2016 um 9:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Buchpreisbindung analog Rx-Preisbindung?
von Armin Spychalski am 30.09.2016 um 18:20 Uhr
Rx-BoniTsunami
von Peter Bauer am 29.09.2016 um 17:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.