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Bundesrat
Weg frei für Cannabis-Medizin und schärfere KBV-Kontrolle
Auf der Zielgeraden ist nun auch das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das zuletzt noch für dicke Luft zwischen den Koalitionspartnern gesorgt hatte, dann aber in entschärfter Form vom Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz soll für eine stärkere Kontrolle, Transparenz und Aufsicht in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung sorgen. Dazu werden die Durchgriffsrechte in der gesamten gesundheitlichen Selbstverwaltung erweitert.
Der Gesetzgeber reagiert damit insbesondere auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Immer wieder waren hier Skandale hochgekocht – es ging unter anderem um Pensionsansprüche, Immobilien und Fahrzeuge. Nun gibt es neue Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, interne Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen. Künftig erhalten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte. So sollen die Spitzenorganisationen vor „Selbstblockaden“ geschützt werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Aber auch die staatliche Kontrolle wird ausgeweitet. Das Bundesgesundheitsministerium kann künftig eine Person in die KBV oder den GKV-Spitzenverband entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermöglicht das neue Gesetz eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.
Auch dieses Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur
Unterschrift vorgelegt und wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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