Reform der Heil- und Hilfsmittelverorgung

Mehr Qualität, weniger Aufzahlung

Berlin - 16.02.2017, 14:15 Uhr

Patienten sollen künftig von Aufzahlungen bei Inkontinenzprodukten verschont bleiben – und trotzdem Qualität erhalten. Die Apotheker wünschen ihnen, dass das klappt. (Foto: adrian_ilie825 / Fotolia)

Patienten sollen künftig von Aufzahlungen bei Inkontinenzprodukten verschont bleiben – und trotzdem Qualität erhalten. Die Apotheker wünschen ihnen, dass das klappt. (Foto: adrian_ilie825 / Fotolia)


Vorkehrungen gegen Diagnose-Schummelei

Das Gesetz regelt überdies vieles mehr. Grundsätzlich soll die Versorgung mit Prothesen, Rollstühlen, Hörgeräte und anderen Hilfsmitteln verbessert werden. Und: die Bedeutung der Heilmittelerbringer soll besser gewürdigt werden. So gibt es etwa bessere Löhne für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.

Eine weitere Neuerung: Die  Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert. Bislang werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen – und ausnahmsweise für Menschen mit sehr extremer Sehschwäche. Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises.

Kurz vor seiner Verabschiedung ergänzte die Große Koalition das Gesetz zudem um eine Regelung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der Krankenkassen. Es wird gesetzlich klargestellt, dass sich Krankenkassen oder Ärzte über eine unzulässige Beeinflussung von Diagnosen keine finanziellen Vorteile verschaffen dürfen. Anlass hierfür gaben bekannt gewordene Strategien der Krankenkassen, über bestimmte Diagnosen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhöhen. 

DAV-Chef sieht Licht und Schatten

„Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen", kommentierte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) das neue Gesetz. Allerdings: „Inwieweit die Versicherten dadurch bessere Produkte ohne Aufzahlungen erhalten werden, müssen wir sehen. Wir werden das in der Praxis eng begleiten und gegebenenfalls weitere Vorschläge machen”. Auch bei den Verbandmitteln sei es gut für die Patienten, dass bewährte Produkte zur Wundbehandlung weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden, um Risiken von Komplikationen und Krankenhausaufenthalten zu minimieren. 

Becker beklagt jedoch, dass die Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung leider weiter zunehme. Mit der Überwachung der Präqualifizierungsstellen werde nicht nur ein funktionierendes Verfahren unnötig in Gefahr gebracht. Die neue Dokumentationspflicht bei der Beratung bringe zudem „nur Mehraufwand, aber keinen Zusatznutzen."

Mehr zum Heil- und Hilfsmittelgesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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