Reform der Heil- und Hilfsmittelverorgung

Mehr Qualität, weniger Aufzahlung

Berlin - 16.02.2017, 14:15 Uhr

Patienten sollen künftig von Aufzahlungen bei Inkontinenzprodukten verschont bleiben – und trotzdem Qualität erhalten. Die Apotheker wünschen ihnen, dass das klappt. (Foto: adrian_ilie825 / Fotolia)

Patienten sollen künftig von Aufzahlungen bei Inkontinenzprodukten verschont bleiben – und trotzdem Qualität erhalten. Die Apotheker wünschen ihnen, dass das klappt. (Foto: adrian_ilie825 / Fotolia)


Nicht nur der Preis soll künftig entscheidend sein, wenn es um Hilfsmittel-Ausschreibungen der Krankenkassen geht. Auch Qualitätskriterien sollen zählen. Unter anderem dafür soll das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sorgen, das der Bundestag am heutigen Donnerstag beschlossen hat.

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Februar das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung  (HHVG) in 2./3. Lesung beraten. Nun muss es nun noch den Bundesrat passieren, dessen Zustimmung jedoch nicht nötig ist. Die neuen Regelungen sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten.

Nicht zuletzt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), hatte auf die Reform im Hilfsmittelbereich gedrängt. Er war in den vergangenen Jahren immer wieder mit Patientenbeschwerden konfrontiert. Insbesondere die mangelhafte Qualität von Inkontinenzhilfen wurde immer wieder beklagt. Nun zeigt sich Laumann zufrieden. Mit dem neuen Gesetz werde dafür gesorgt, „dass bei Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen künftig nicht mehr vorrangig der Preis, sondern vor allem Qualitätskriterien eine zentrale Rolle spielen müssen“.

GKV-Spitzenverband muss Hilfsmittelverzeichnis aktualisieren

Außerdem werde dem Geschäftsmodell ungerechtfertigter Aufzahlungen ein Riegel vorgeschoben, erklärte Laumann. Versicherte sollen demnächst immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können – und diese müssen dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Denn der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Zudem muss er eine Verfahrensordnung beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird. Der GKV-Spitzenverband wird überdies verpflichtet jährlich einen nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen zu veröffentlichen. Nicht zuletzt wird klargestellt, dass für Hilfsmittel mit hohem individuellem Anpassungsbedarf keine Ausschreibungen vorgenommen werden.

Zudem müssen Leistungserbringer Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden.

Neue Akkreditierungsstelle fürs Präqualifizierungsverfahren

Auch das Präqualifizierungsverfahren, in dem Apotheken, Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und andere Anbieter von Hilfsmitteln ihre grundsätzliche Eignung für Vertragsabschlüsse mit den Krankenkassen nachweisen müssen, soll weiterentwickelt werden. Die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung der derzeit bundesweit rund 30 Präqualifizierungsstellen wird künftig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erfolgen. Die ABDA hatte im Stellungnahmeverfahren von einer Änderung des Präqualifizierungsverfahrens abgeraten, da hierdurch ein funktionierendes System in Gefahr gebracht werde.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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