AOK-Bundesverband

„Unsere Zyto-Verträge sind damit beerdigt!“

Berlin - 23.02.2017, 10:10 Uhr

AOK-Zyto-Verträge vor dem Aus? Der AOK-Bundesverband kritisiert die Klarstellung der Großen Koalition, dass bestehende Verträge zwischen Apothekern und den AOKen bis drei Monate nach Inkrafttreten des AMVSG beendet sein müssen. (Foto: dpa)

AOK-Zyto-Verträge vor dem Aus? Der AOK-Bundesverband kritisiert die Klarstellung der Großen Koalition, dass bestehende Verträge zwischen Apothekern und den AOKen bis drei Monate nach Inkrafttreten des AMVSG beendet sein müssen. (Foto: dpa)


Was machen jetzt die Barmer, TK und Co.?

Der AOK-Sprecher wies außerdem darauf hin, dass mit dem Änderungsantrag der Großen Koalition zur Abwicklung der Zyto-Verträge nun die zuvor beabsichtigte Klarstellung zur freien Apothekenwahl in § 31 Abs. 1 SGB V entfällt. Die Apotheken-Verträge der Kassen sollten nach dem ersten Entwurf noch bestehen bleiben können – allerdings wäre ihre Exklusivität verloren gegangen. Der ausdrückliche Verweis auf die in diesem Fall bestehende Apothekenwahlfreiheit ist nun wegen der 3-Monatsfrist nicht mehr nötig. Für den AOK-Sprecher eine sinnvolle Klarstellung: Ohnehin sei die Argumentation angesichts der Tatsache, dass die eigentliche Auswahl der Apotheke in der Praxis durch den Arzt erfolgt und nicht durch den Versicherten, „überhaupt nicht nachvollziehbar“ gewesen. Das nun vorgesehene automatische Ende der Verträge sei allerdings auch eine Verschärfung.

So waren die Fronten im Zyto-Konflikt

Check: AOK und Zyto-Apotheker

Märchenstunden im Zytostatika-Konflikt

Nachdem nun zumindest die AOK-Gemeinschaft den Kampf um die exklusiven Zytostatika-Ausschreibungen verloren gibt, bleibt abzuwarten, wie sich die anderen großen Krankenkassen zu dem Thema verhalten. Denn in den vergangenen Monaten waren viele Kassen dem AOK-Beispiel gefolgt und hatten Ausschreibungen gestartet. Kurz bevor das Aus der Apotheken-Zyto-Verträge in den AMVSG-Entwurf einfloss, schrieben im vergangenen September noch Barmer, TK und KKH  gemeinsam aus. Offen ist nun, ob beispielsweise die Ersatzkassen ihre Bietersuche beenden oder die Verträge doch noch abschließen, um sie ein paar Monate später dann wieder abzuwickeln. Ein finanzielles Interesse dürften die Kassen daran haben: Denn ihren Angaben zufolge spart das GKV-System im Jahr bis zu 700 Millionen Euro durch die derzeitige Vertragsform.

Ganz egal, wie sich die noch suchenden Kassen entscheiden, müssen sie sich zeitgleich mit den neuen Versorgungsformen auseinandersetzen. Mit dem AMVSG will der Gesetzgeber die Kassen verpflichten, künftig Rabattverträge mit den Zytostatika-Herstellern abzuschließen. Gleichzeitig sollen die Kassen mit den Apothekern in der Hilfstaxe neue Preise vereinbaren, um so weiteres Einsparpotenzial zu heben.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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