AOK-Bundesverband

„Unsere Zyto-Verträge sind damit beerdigt!“

Berlin - 23.02.2017, 10:10 Uhr

AOK-Zyto-Verträge vor dem Aus? Der AOK-Bundesverband kritisiert die Klarstellung der Großen Koalition, dass bestehende Verträge zwischen Apothekern und den AOKen bis drei Monate nach Inkrafttreten des AMVSG beendet sein müssen. (Foto: dpa)

AOK-Zyto-Verträge vor dem Aus? Der AOK-Bundesverband kritisiert die Klarstellung der Großen Koalition, dass bestehende Verträge zwischen Apothekern und den AOKen bis drei Monate nach Inkrafttreten des AMVSG beendet sein müssen. (Foto: dpa)


Die exklusiven Zyto-Verträge der AOKen könnten noch in diesem Jahr abgewickelt werden. Die Große Koalition will ein schnelles Ende der Apotheken-Ausschreibungen. Nachdem die Krankenkassen in der vergangenen Woche noch einen letzten Versuch unternahmen, die Verträge zu retten, scheint die Hoffnung nun zu schwinden. Aus dem AOK-Bundesverband heißt es sinngemäß: „Das war’s!“

Die Versorgungsexperten im AOK-Bundesverband sind gewissermaßen die „Pioniere“ der exklusiven Zytostatika-Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekern. Abteilungsleiterin Dr. Sabine Richard schloss schon vor mehreren Jahren, als sie noch für die AOK Berlin-Brandenburg tätig war, die ersten Vereinbarungen mit Berliner Apotheken ab. Nach ihrem Wechsel in den Bundesverband übertrug sie das Prinzip der Exklusiv-Ausschreibungen einfach auf die Bundesebene: Im Auftrag mehrerer AOKen startete der Bundesverband die Bietersuche in mehreren Regionen. Derzeit gibt es AOK-Zyto-Verträge in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, im Rheinland und in Hamburg.

Doch diese Versorgungsform dürfte schon bald der Geschichte angehören. Mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) will der Gesetzgeber die exklusive Bezuschlagung von Zyto-Apotheken abschaffen. In der vergangenen Woche einigten sich die Fachpolitiker der Großen Koalition darauf, wie man die bestehenden Verträge abwickeln wolle. „Verträge, die auf der […] gestrichenen Rechtsgrundlage basieren, werden nach einer dreimonatigen Übergangsfrist unwirksam“, heißt es in der Begründung eines Änderungsantrages zum AMVSG. Weil sich die Koalitionäre derzeit noch über mehrere andere Punkte im AMVSG streiten, ist derzeit schwer vorauszusagen, wann der Bundestag das Gesetz beschließt. Geht man vom spätesten Zeitpunkt aus, steht der Bundestagsbeschluss im Sommer – die Zyto-Verträge wären somit im Herbst Geschichte.

In der vergangenen Woche hatten mehrere Kassenverbände noch Gesundheitspolitikern aus der Koalition geschrieben, um für den Erhalt der Zyto-Verträge zu kämpfen. Zumindest die AOKen scheinen diesen Kampfgeist nun aber aufgegeben zu haben. Mit Blick auf die oben beschriebene 3-Monats-Frist sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes gegenüber DAZ.online: „Unsere Bewertung des anliegenden Vorschlags: Unsere Verträge sind mit diesem Vorschlag beerdigt! Mit dem Verbändebrief der Krankenkassen hatten wir uns gemeinsam nochmals für den Erhalt der Ausschreibungen eingesetzt und bekräftigt, dass gerade der Eingriff in bestehende Verträge problematisch ist. Genau diesen Weg hat die Koalition jetzt aber offensichtlich eingeschlagen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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