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Vorsitzender der Wirtschaftsweisen
Wettbewerb soll Arzneimittelversorgung sichern
Schmidt: Wettbewerb verbessert Versorgung auf dem Land
DAZ.online: Das Beispiel Schweden zeigt doch aber eindeutig, dass die Liberalisierung nicht die erhofften Preissprünge mit sich brachte. Hinzu kommt, dass es zwar mehr Apotheken in Schweden gibt, die Landversorgung hat sich aber keineswegs verbessert.
Schmidt: Internationale Erfahrungen zur Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbotes weisen darauf hin, dass die Versorgungssicherheit dadurch nicht gefährdet wird. Im Gegenteil hat die Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbotes beispielsweise in Norwegen sogar zu einer erhöhten Versorgungsdichte, zu einer besseren Erreichbarkeit und zu Serviceverbesserungen geführt. Der Europäische Gerichtshof merkt außerdem an, dass eine Förderung des Wettbewerbs, wie mit der Aufhebung des Mehrbesitzverbotes erreicht, gerade positive Auswirkungen auf die Verteilung der Apotheken haben könnte: Durch den Wettbewerb werden Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt, in denen wegen der geringeren Anzahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden können.
DAZ.online: Wie stehen Sie zu Rabatten für rezeptpflichtige Arzneimittel, wie sie der Europäische Gerichtshof für europäische Versandapotheken erlaubt hat? Sollten sie in Deutschland generell erlaubt werden?
Schmidt: Ja, Rabatte für rezeptpflichtige Arzneimittel sollten meiner Einschätzung nach auch in Deutschland erlaubt werden. Die Preise sollten aber nicht vollständig freigegeben werden, weder nach oben noch nach unten. Das wäre unter den momentan geltenden Regelungen nicht sinnvoll. Denn durch die Zuzahlungsregeln in Deutschland sind die Verbraucher wenig preissensitiv. Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln belaufen sich auf zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Durch eine vollständige Preisfreigabe bei gleichzeitig fortbestehender Deckelung der Zuzahlung auf zehn Euro würden gegebenenfalls einige Apotheken deutlich höhere Preise nehmen, ohne dass die Verbraucher davon etwas merken. Das wäre volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.
5 Kommentare
???
von Peter Lahr am 13.03.2017 um 8:54 Uhr
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Irgenwas verstanden ?
von Ratatosk am 09.03.2017 um 9:26 Uhr
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Hätte ,könnte,würde....
von Reinhard Rodiger am 09.03.2017 um 0:51 Uhr
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Was so alles Experte ist
von Stefan Haydn am 08.03.2017 um 19:41 Uhr
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Wettbewerb
von Karl Friedrich Müller am 08.03.2017 um 16:52 Uhr
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