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Vorsitzender der Wirtschaftsweisen
Wettbewerb soll Arzneimittelversorgung sichern
Apotheker sollen „Service-Pauschalen“ vom Kunden verlangen
DAZ.online: Wie sollte denn Ihrer Einschätzung nach die teilweise Freigabe der Preise ausgestaltet sein?
Schmidt: Sinnvoll wäre ein sanfter Preiswettbewerb, wie ihn die Monopolkommission in ihren Gutachten der Jahre 2006 und 2010 vorgeschlagen hat. Nach diesem Modell würden die Krankenkassen den Apotheken nur noch den Großhandelseinkaufspreis erstatten. Das bisherige Packungshonorar und Zuzahlungen fielen weg. Die Apotheken würden selbst bestimmen, welche „Service-Pauschale“ sie vom Kunden verlangen. Die Service-Pauschale könnte zum Beispiel zwischen null und zehn Euro liegen und damit im Bereich der heutigen Zuzahlungen. Das ist nicht nur für die Krankenkassen gut, die weniger bezahlen müssen, sondern auch für die Apotheken: Wer gut berät, könnte eine höhere Pauschale nehmen. Schließlich profitieren die Patienten, die gegebenenfalls sparen könnten, je nachdem wie hoch die Pauschale ist.
DAZ.online: Steht nicht zu befürchten, dass Patienten zukünftig bei Notlagen – beispielsweise Lieferengpässen – stärker zur Kasse gebeten werden?
Schmidt: Wenn es ausreichend lokalen Wettbewerb gibt, sollte diese Gefahr gering sein. Diesem Problem wird zudem gerade durch die Möglichkeit des Versandhandels begegnet. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten dürften überdies die Krankenkassen einen nennenswerten Teil höherer Preise tragen.
DAZ.online: Wie stehen Sie zu den Plänen des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe, den Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel zu verbieten?
Schmidt: Was soll dabei der Vorteil für Patienten sein? Manche Patienten bevorzugen die Bestellung über Versandhandel, manche suchen lieber den Weg in die Apotheke. Warum sollte man den unterschiedlichen Wünschen der Menschen nicht Rechnung tragen dürfen? Wichtig ist dabei nur, dass alle Anbieter die gleichen regulatorischen Voraussetzungen zu erfüllen haben. Zum Beispiel sollten herkömmliche Apotheken durch regulatorische Vorgaben nicht höhere Vorhaltekosten haben als Versandapotheken. Statt den Versandhandel deswegen zu verbieten, sollte man vielmehr bei Apotheken die vorhandene Regulierung hinterfragen und prüfen, ob alle Vorschriften noch zeitgemäß sind.
5 Kommentare
???
von Peter Lahr am 13.03.2017 um 8:54 Uhr
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Irgenwas verstanden ?
von Ratatosk am 09.03.2017 um 9:26 Uhr
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Hätte ,könnte,würde....
von Reinhard Rodiger am 09.03.2017 um 0:51 Uhr
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Was so alles Experte ist
von Stefan Haydn am 08.03.2017 um 19:41 Uhr
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Wettbewerb
von Karl Friedrich Müller am 08.03.2017 um 16:52 Uhr
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