ApothekenRechtTag 2017

Abschied vom Skonto?

Berlin - 13.03.2017, 15:00 Uhr

Wie flexibel sind die einheitlichen Arzneimittelpreise? Geht es nun auch an die Rabatte und Skonti, die Apotheken von Großhändlern oder Herstellern bekommen? (Stockfotos-MG / Fotolia)

Wie flexibel sind die einheitlichen Arzneimittelpreise? Geht es nun auch an die Rabatte und Skonti, die Apotheken von Großhändlern oder Herstellern bekommen? (Stockfotos-MG / Fotolia)


Gerichte aller Instanzen haben bereits darüber entschieden, welche Zuwendungen oder Boni Apotheken ihren Kunden anbieten dürfen. Doch wie sieht es mit den Vorteilen aus, die Großhändler oder Hersteller Apotheken gewähren? Gibt es zum Beispiel Grenzen für Skonti? Beim ApothekenRechtTag gibt Dr. Elmar Mand einen Überblick zur Rechtslage.

Nachdem lange Zeit nur Preisvorteile und andere Werbegaben im Fokus standen, die Apotheken bei der Arzneimittelabgabe an Endverbraucher gewähren, sind in den letzten Jahren auch die Großhandelskonditionen zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzung geworden. Besonders umstritten sind die Möglichkeiten und Grenzen der Skontogewährung. Mit dem Saarländischen Oberlandesgericht und dem Oberlandesgericht Bamberg haben zuletzt zwei Obergerichte die Gewährung von Skonti – soweit sie über die disponiblen prozentualen Aufschläge des Großhandels von 3,15 Prozent hinausgehen  – weitgehend untersagt. Hier ging es zum einen um das Bonusprogramm des Importeurs Kohlpharma, zum anderen um die Rabatte und Skonti des Großhändlers AEP. Auch das EurimPharm-Bonusprogramm steht juristisch auf der Kippe.

Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es in diesen Fällen noch nicht – im Fall von AEP steht jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshof in absehbarer Zeit bevor.

Der Vortrag von Dr. Elmar Mand beleuchtet den Inhalt der bisherigen Rechtsstreitigkeiten und der dazu ergangenen Urteile. Zudem soll eine Prognose zur anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegeben werden. Schließlich wird auf die Tragweite der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Deutsche Parkinsonvereinigung für die vorgelagerten Handelsstufen eingegangen.

T. Baumgart
Dr. Elmar Mand

Dr. Elmar Mand von der Philipps-Universität Marburg ist dort seit 2002/2003 Leiter der Nachwuchsforschergruppe für Zivilrecht und Gesundheitsrecht und Mitglied der Forschungsstelle für Pharmarecht. Zu Mands Arbeitsschwerpunkten im Bereich des Gesundheitsrechts zählen insbesondere das Arzneimittelvertriebsrecht sowie der Persönlichkeitsschutz im Gesundheitswesen und in der medizinischen Forschung.

Programm-Infos:

„Abschied vom Skonto? Was sagt der BGH?“, Dr. Elmar Mand, am 31. März 2017, 14.00 Uhr auf dem ApothekenRechtTag im Rahmen der INTERPHARM in Bonn.

Das gesamte Programm des ApothekenRechtTags und ein Anmeldeformular finden Sie hier als pdf zum Herunterladen.


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