Kritik an Heilpraktikern

Apotheker pendelt offenbar weiter Krebsdiagnosen aus

Stuttgart - 20.04.2017, 13:45 Uhr


Die Verschreibungspflicht als Grenze für Heilpraktiker

Obwohl Heilpraktikern „unfassbar viele Therapiefreiheiten“ offenstehen, wie der „Stern“ schreibt, gibt es eine Grenze: Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verabreichen. So sagten die zuständigen Behörden zunächst, der Heilpraktiker in Brüggen-Bracht hätte das vermeintliche Wundermittel 3-Bromopyruvat verabreichen dürfen – doch wandte das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) im September ein, nach Einschätzung der Behörde sei das Mittel verschreibungspflichtig.

Die Apotheke, von der der Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht es erhielt, vertreibt es nach eigener Aussage inzwischen nicht mehr – empfahl gegenüber dem „Stern“ kürzlich jedoch Amygdalin als „interessantes Produkt“ für die Krebstherapie, wie das Magazin schreibt. Vor diesem hatte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft im Jahr 2014 gewarnt.

Handelt es sich nur um Einzelfälle, wie beispielsweise Heilpraktiker-Verbände argumentieren? Am Klinikum rechts der Isar werde monatlich eine Brustkrebspatientin vorstellig, deren Behandlung durch einen Alternativmediziner verschleppt wurde, zitiert der „Stern“ die Chefärztin Marion Kiechle. „Es gibt eine hohe Dunkelziffer“, erklärte die Juristin Maia Steinert gegenüber dem Magazin. „Patienten schämen sich, wenn sie entdecken, dass sie betrogen wurden“ – oder sie stürben im Glauben, das Richtige getan zu haben.

Nachdem Politiker aller Bundestagsfraktionen nach den Zwischenfällen im letzten Sommer gegenüber DAZ.online Änderungen geforderten hatten, kam es bislang nur zu kleineren Änderungen des Heilpraktikergesetzes



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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