EuGH-Urteil

Versandapotheker wollen warten statt klagen

Stuttgart - 20.04.2017, 09:00 Uhr

In Sachen EuGH-Urteil heißt es bei vielen deutschen Versandapotheken offenbar erstmal abwarten. (Foto: dpa)

In Sachen EuGH-Urteil heißt es bei vielen deutschen Versandapotheken offenbar erstmal abwarten. (Foto: dpa)


Juristische Auseinandersetzungen würden lange dauern

„Dies würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, eine politische Lösung würden wir in jedem Fall bevorzugen“, betont Meyer. „Lösungen suchen wir immer im gesetzlich zulässigen Rahmen. Eine gerichtliche Klärung streben wir derzeit nicht an.“

Dabei sei die aktuelle Lage „die alte Inländerdiskriminierung, die wir mal hatten“, erklärt der BVDVA-Vize. Er kann „überhaupt nicht nachvollziehen“, das die ABDA ihre Position nicht überdenkt – sondern weiterhin sagt, das Rx-Versandverbot sei alternativlos. „Für uns ist es wichtig, weiter aufzuzeigen, warum der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sehr wichtig für die Versorgung der Bevölkerung ist“, erklärt Meyer.

Seiner Ansicht nach sollte „begrenzter Wettbewerb“ zugelassen werden. „Es gibt durchaus Instrumente, wie die Versorgung mit Offizinapotheken im ländlichen Raum sichergestellt werden könnte – wie den BVDVA-Vorschlag für ein verändertes Vergütungssystem“, erklärt Meyer. „Wir sehen gute Möglichkeiten, durch die Überarbeitung des Vergütungssystems eine gute Versorgung in der Fläche sicherzustellen.“ 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Einschläferungsaktion für einen Berufsstand ...

von Christian Timme am 20.04.2017 um 11:47 Uhr

Das endgültige "Einknicken" Deutschlands vor dem EuGH wird im Moment nur durch ein "politisches Nickerchen" verschoben. Durch diese doppelte Duldung, untermalt durch ABDA-Plakate mit Postboten und niedlich dreinblickenden Kindern, wird nur die eigene und bundespolitische Unfähigkeit gegenüber den "dauerhaft Beschnittenen" orchestriert. Die "Realität" beginnt sich bereits "einzurichten", es will nur noch niemand wahrhaben ...

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AW: Einschläferungsaktion für einen ...

von Christian Timme am 20.04.2017 um 12:14 Uhr

Und noch etwas ... die deutschen Postboten machen nur ihren Job, genauso wie die deutschen Apotheken. Wer hier seinen Job nicht macht, ist bekannt ... arme Apotheker ... arme Postboten ... und die Kinder ... dürfen die Türen öffnen ...

Honorar

von Anita Peter am 20.04.2017 um 9:29 Uhr

Wie hoch das Honorar nach einer möglichen Umgestaltung auch ausfallen mag, den vollen Anspruch darauf sollten nur Apotheken haben die das volle Apothekenspektrum anbieten ( BTMs, Rezepturen, Kühlartikel, Nacht und Notdienst etc etc und dem Kontrahierungszwang unterliegen ) Alle anderen erhalten als reine Distributoren 1,50 Euro pro RX Packung. Die 3% Pauschale erhalten für das 24-stündige Vorhalten der Medikamete, v.a. auch im Notfall, nur die Vor Ort Apotheken. Im Notfall oder einer Pandemie kann DoMo die Bevölkerung nicht versorgen.
In D gilt dann weiterhin die Preisbindung. DoMo und Konsorten können dann von ihren 1,50 Euro soviel Boni geben wie sie wollen.

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