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DAV-Wirtschaftsforum
ABDA will erst nach der Wahl über Honorar und Rx-Versand reden
ABDA verhandelt Honorar für neue eGK
Neben dem Versandhandels-Konflikt nannte Becker auch weitere Entwicklungen aus dem vergangenen Jahr, auf die die Apotheker „stolz sein“ könnten. Dazu gehörten:
- Die Anpassung der Vergütung für Rezepturen und für dokumentationspflichtige Arzneimittel durch das Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz (AMVSG) nannte der DAV-Chef „höchst erfreulich“. Man habe lange dafür gekämpft, die Honorarerhöhung stelle eine Anerkennung der pharmazeutischen Leistungen der Apotheker dar.
- Becker lobte weitere Aspekte des AMVSG. Es freue ihn, dass exklusive Verträge zwischen einzelnen Zyto-Apothekern und den Kassen endlich verboten würden. „Die freie Apothekenwahl ist kein Anbieter-, sondern praktizierter Patienten- und Verbraucherschutz“, erklärte Becker. Der Gesetzgeber hatte mit dem AMVSG Kassen und Hersteller beauftragt, Rabattverträge über Zytostatika abzuschließen. Becker sagte, er sei gespannt, ob beide Seiten das ohne Schiedsstelle schaffen würden. Die Versuche einiger Krankenkassen, noch kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes neue Zyto-Verträge abzuschließen, bezeichnete Becker als „weniger erfreulich“.
- Auch die Abschaffung der Rabattverträge im Impfstoff-Bereich begrüßte Becker ausdrücklich. Er sei nun „zuversichtlich“, dass die Lieferschwierigkeiten bei Impfstoffen durch das Ausschreibungsverbot zurückgingen.
- Der DAV-Vorsitzende begrüßte auch das neue Gesetz zur Stärkung der Hilfs- und Heilmittelversorgung. Es sei richtig, dass der Zuschlag bei Hilfsmittelausschreibungen künftig auch an andere Kriterien als den Preis gebunden sei. Ein weiterer Erfolg sei es, dass die von den Patienten verlangten Aufzahlungen künftig besser überwacht würden. Trotzdem befürchtet Becker, dass die Patienten von den Neuregelungen nicht allzu viel spüren werden. Man müsse nun beobachten, ob die Patienten gute Produkte erhielten, ohne dabei Aufzahlungen zu leisten. „Unerfreulich“ nannte Becker neue und „übertriebene“ Dokumentationspflichten für Apotheker, die das Heil- und Hilfsmittelgesetz mit sich bringe.
- Beim Thema Lieferengpässe attackierte Becker insbesondere die AOK. Christoper Hermann, Chef der AOK Baden-Württemberg, fordert eine obligatorische Meldungspflicht für alle Akteure in der Handelskette. Sie sollen ihre Lagerbestände regelmäßig an die Behörden melden. Becker nannte diesen Vorschlag „bürokratischen Wahnsinn“.
- Was die Digitalisierung im Apothekenmarkt betrifft, erklärte der DAV-Chef, dass die ABDA derzeit weiter an der Entwicklung der Telematik-Infrastruktur arbeite, bei der es darum geht, die Apotheker technisch mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens zu vernetzen. Becker berichtete, dass der DAV mit dem GKV-Spitzenverband Verhandlungen aufgenommen habe, in denen es um die Ausstattung der Apotheken und um eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung geht. Zur Erklärung: Für die neue elektronische Gesundheitskarte und zur Teilnahme an der Telematik-Infrastruktur müssen sich auch die IT-Lösungen in der Apotheken anpassen. Der DAV verhandelt nun, wie hoch die Zuschüsse der Kassen für neue Geräte und die Bereitstellung dieser neuen Technik sein werden.
- Letztlich sprach Becker auch den Bereich der Selbstmedikation an. Die Abgabe von OTC-Präparaten sei die „Königsdisziplin“ der Apotheker. Die Apotheker müssten sich für den Erhalt der Apothekenpflicht einsetzen – „das ist das oberste Gebot!“, erklärte er. Und weiter: „Wir müssen aber auch ehrlich zu uns sein. Wenn die Versorgung mit OTC-Medikamenten wesentliche Leistung der Apotheken ist und kein Anhängsel der Versorgung mit Rx-Arzneimitteln, dann muss auch dieses Segment einen angemessenen Deckungsbeitrag liefern.“
2 Kommentare
Beckers Wirtschaftsforum
von Heiko Barz am 26.04.2017 um 20:56 Uhr
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Nach .....
von gabriela aures am 26.04.2017 um 13:55 Uhr
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