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Trotz Misserfolg
Drogeriekette dm schielt weiter auf Arzneimittel
Verstößt österreichische Apothekenpflicht gegen EU-Recht?
Hierzu stellte dm einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof, § 59 des österreichischen Arzneimittelgesetzes und § 5 des dortigen Apothekengesetzes für verfassungswidrig zu erklären. Diese Paragrafen regeln, dass Arzneimittel im Normalfall nur von Apotheken abgegeben werden dürfen. Nach dm-Argumentation verletzen sie bislang die „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Freiheit der Erwerbsausübung und Gleichheit vor dem Gesetz“. Außerdem verletzten sie das Unionsrecht, sagt dm.
Für dm-Chef Harsch stellt sich diesbezüglich die Frage, in welchem Verhältnis die Entwicklungen im EU-Bereich zu nationalen Gesetzgebungen stehen, erklärte er. „Da haben wir in Deutschland doch andere rechtliche Voraussetzungen“, sagte er. Auch Liberalisierungs-Folgen wie jene des EuGH-Urteils zu Rx-Rabatten hat er dabei im Blick, wie er auf Nachfrage erklärte. „Da spielt alles eine Rolle, was da in diesem Zusammenhang Relevanz hat.“
Wird dm „einfach“ sehen, was möglich ist, wie Harsch erklärte? Wenn sich Möglichkeiten ergeben, könne dm nur sagen, das stärke seine Kompetenz in einem „wichtigen gesundheitlichen Bereich“, betonte der dm-Chef. „Dann werden wir schauen, ob wir uns da neue Wege erschließen können.“ Im Moment sei aber „einfach noch recht wenig möglich“ in Deutschland, betonte der in Österreich geborene Harsch. Interessant sei der Gesundheitsbereich natürlich – „insbesondere die freiverkäuflichen Arzneimittel“, ergänzte der dm-Chef.
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