Bundestag

Linke wollen Arzneimittel-Zuzahlungen abschaffen

Berlin - 10.05.2017, 07:00 Uhr

Die Linke ist für die Apotheke vor Ort und gegen Arzneimittel-Zuzahlungen. (Foto: Philipp Külker)

Die Linke ist für die Apotheke vor Ort und gegen Arzneimittel-Zuzahlungen. (Foto: Philipp Külker)


Die Linksfraktion macht sich schon lange dafür stark, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Einen entsprechenden Antrag im Bundestag hat sie nun ergänzt: GKV-Versicherte sollen in der Apotheke auch keine Zuzahlung mehr leisten müssen. Tatsächlich sind die Zuzahlungen für Arzneimittel in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Beim Thema Arzneimittelversandhandel sind sich die Linksfraktion und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ganz nahe. Beide wollen den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten. Doch der Koalitionspartner der Union ist die SPD. Und die ist bekanntlich auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 nicht zu diesem Schritt bereit. Gröhes Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot erreichte daher nie den Bundestag.

Dagegen hat der Antrag der Linksfraktion, mit dem der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, bereits die erste Lesung im Parlament hinter sich. Am 17. Mai steht die öffentliche Anhörung im Bundestag an. Geladen sind unter anderem die ABDA, der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) und der Europäische Verband der Versandapotheken. Als Einzelsachverständige sind außerdem unter anderem Professor Christian Koenig und Professor Uwe May eingeladen. Ersterer hatte ein Pro-Versand-Gutachten für den BVDVA erstellt, Letzterer eines, demzufolge die Rx-Preisbindung nur mit dem Rx-Versandverbot zu halten ist.  

Sozial ungerecht und zu bürokratisch

Die Anhörung wird nun einen weiteren Antrag der Linksfraktion umfassen. Dieser fordert die Abschaffung der Zuzahlungen bei Arzneimitteln. In dem Antrag heißt es, kranke Menschen würden durch Zuzahlungen belastet, und dies sei sozial ungerecht. Denn Kranke müssten dadurch mehr zur Finanzierung der Krankenversicherung beitragen als Gesunde. Menschen, deren Einkommen gerade ausreiche, um die Kosten für Nahrung und Wohnung zu bestreiten, seien mit Zuzahlungen zu ärztlich verordneten Leistungen finanziell überfordert. Es sei überdies zu befürchten, dass Zuzahlungen die Kosten im Gesundheitssystem insgesamt verteuerten. Hinzu komme der bürokratische Aufwand.

Die Linke findet die Forderung gerade im Zusammenhang mit dem Rx-Versandverbot wichtig: Derzeit dürften ausländische Versandapotheken den Patienten Rabatte auf die Zuzahlungen bei Arzneimitteln gewähren, inländische Apotheken hingegen nicht, argumentieren sie. Dieser Wettbewerb stelle die Existenz einer flächendeckenden Versorgung mit Präsenzapotheken infrage. Das Bundesgesundheitsministerium plane daher zu Recht ein Versandhandelsverbot. Allerdings würden hierdurch gerade jenen Menschen mit geringem Einkommen die Einsparmöglichkeiten genommen, „da Versandapotheken Rabatte auf die Zuzahlungen gewähren“. Die Linke folgert: „Die Abschaffung der Zuzahlungen auf Arzneimittel würde in Ergänzung zu einem Verbot des Versandhandels alle Patientinnen und Patienten bei der Inanspruchnahme von medizinisch notwendigen Leistungen finanziell entlasten“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

BlaBla

von Anita Peter am 10.05.2017 um 8:08 Uhr

"Auf die Frage, ob eine Abschätzung möglich ist, wie viele Leistungen wegen der Steuerungswirkung von Zuzahlungen nicht in Anspruch genommen werden, erklärt die Regierung, hierzu gebe es keine Erkenntnisse."

Es kann keine Erkenntnisse geben, weil es keine Steuerungswirkung gibt. Das Medikament verordnet sich der Patient ja nicht selber, sondern der Arzt. Der Patient hat also nur die Möglichkeit, das Rezept nicht einzulösen. Da hatte die Praxisgebühr zehnmal mehr Steuerungsfunktion als die Zuzahlung auf AMs.
Warum kann die Politik keine ehrlich Antwort geben? Die Zuzahlung ist eine Selbstbeteiligung und hält den KV Beitrag "niedrig". Fallen die Zuzahlungen weg, steigt der KV Beitrag.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: BlaBla

von Der Prof. am 10.05.2017 um 8:48 Uhr

sehr richtig, genau so ist es!

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