Exklusiv-Verträge

Kassen kämpfen für Vertrauensschutz der Zyto-Apotheker

Berlin - 13.06.2017, 07:00 Uhr

Weiterhin exklusiv: Die Krankenkassen kämpfen um die letzten Wochen ihrer exklusiven Zyto-Verträge und führen Verfassungsrechte der Zyto-Apotheker an. (Foto: VZA)

Weiterhin exklusiv: Die Krankenkassen kämpfen um die letzten Wochen ihrer exklusiven Zyto-Verträge und führen Verfassungsrechte der Zyto-Apotheker an. (Foto: VZA)


Kassen: Bis Ende August noch exklusiv

Von den einzelnen betroffenen Kassen hatte es bislang keine Positionierung in dieser Angelegenheit gegeben. Am vergangenen Freitag schickte der AOK-Bundesverband stellvertretend für alle Kassen, die derzeit noch exklusive Vertragsmodelle betreiben, einen Antwortbrief an das Ministerium. Die Kassen und Kassendienstleister, die im Briefkopf stehen, weisen auf ein Gespräch mit Ministeriumsvertretern hin. Schon dort habe man eine „geteilte Rechtsauffassung“ zwischen BMG und Kassenvertretern festgestellt. Auch in einem weiteren Gespräch hätten Vertreter der Krankenkassen die Ansicht des Ministeriums abgewiesen.

Aus Sicht der Krankenkassen wurde die Exklusivität zuvor höchstrichterlich vom Bundessozialgericht bestätigt. Außerdem geben die Kassen an, dass sie die an den Exklusiv-Verträgen beteiligten Apotheken schützen wollen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Es ist unter rechtlichen Gesichtspunkten allerdings höchst problematisch, wenn der Gesetzgeber in bereits bestehende Vertragsverhältnisse  eingreift. Denn die Verträge wurden mit einer bestimmten Laufzeit geschlossen und die Erstattungspreise wurden von den betreffenden Apotheken entsprechend kalkuliert. Die jeweiligen Vertragspartner der Krankenkassen verfügen insoweit über eine – auch verfassungsrechtlich – geschützte Rechtsposition. Daher haben derartige gesetzliche Eingriffe mit rückwirkender Regelungswirkung aus Vertrauensschutzgründen regelmäßig angemessene Übergangsregelungen vorzusehen.“ Dem habe der Gesetzgeber mit der dreimonatigen Übergangsfrist Rechnung getragen. Erst mit deren Ablauf verlören die Verträge ihre Exklusivität.

Zudem weisen die Kassen nochmals darauf hin, dass der Gesetzgeber selbst die Exklusivität in der Gesetzesbegründung als „Kernelement“ der Verträge bezeichnet habe. Sie fordern daher nach wie vor ein, dass die Exklusivität während der dreimonatigen Übergangsfrist, also bis Ende August 2017, vorgeschrieben bleibt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

"Kassen kämpfen für Zyto Apotheker"

von Saskia Haese am 13.06.2017 um 14:54 Uhr

Wie scheinheilig ist das denn?

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