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Exklusiv-Verträge
Kassen kämpfen für Vertrauensschutz der Zyto-Apotheker
Das Bundesgesundheitsministerium stellte in einem Brief an den GKV-Spitzenverband kürzlich klar: Die in bestehenden Verträgen zwischen Kassen und Zyto-Apothekern vereinbarte Exklusivität hat keine Gültigkeit mehr. In einem Antwortschreiben an das Ministerium weichen die Kassen aber keinen Deut von ihrer Position ab: Sie werfen Staatssekretär Lutz Stroppe vor, die Rechtslage „unzutreffend“ widergegeben zu haben.
Wie im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) vorgesehen, verhandeln GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband derzeit über eine neue Hilfstaxe. Zeitgleich planen die Kassen erste Ausschreibungen auf Herstellerebene, während bis Ende August noch die Verträge zahlreicher Kassen mit Zyto-Apotheken über die Versorgung mit Zyto-Zubereitungen gelten. Allen voran die exklusiven bundesweiten Verträge von DAK und GWQ Service Plus sowie jene der Barmer, TK und KKH. Aber auch die nur regional geltenden Verträge verschiedener AOKs und der Knappschaft Bahn-See bestehen fort.
Was weiterhin nicht einheitlich beantwortet wird, ist die Frage, ob Apotheken ohne Vertrag mittlerweile wieder Versicherte dieser Kassen versorgen dürfen. Die Krankenkassen selbst beharren bislang auf der Exklusivität ihrer Verträge. Apotheken, die diese nicht beachten, drohen sie mit Retaxation. Die Apothekerverbände folgen dieser Drohung und raten den Pharmazeuten ab, ohne Vertrag zu beliefern.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hingegen zeigt in dieser Frage klare Kante: Durch die Aufhebung der Rechtsgrundlage für die Apothekenverträge gelte gemäß § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V wieder der allgemeine Grundsatz der Apothekenwahlfreiheit, schrieb Staatssekretär Lutz Stroppe Ende Mai in einem Brief an den GKV-Spitzenverband. Auch die Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Regelung ließen keinen anderen Schluss zu.
1 Kommentar
"Kassen kämpfen für Zyto Apotheker"
von Saskia Haese am 13.06.2017 um 14:54 Uhr
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