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Thüringen
Apothekerverband warnt vor Zyto-Belieferung ohne Vertrag
Der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbandes Stefan Fink rät seinen Kollegen nachdrücklich davon ab, Zytostatika an Versicherte zu liefern, deren Kassen auf das Fortbestehen der Exklusivität ihrer Verträge beharren. Trotz anderslautender Aussagen aus dem Bundegesundheitsministerium besteht seiner Meinung nach Retaxgefahr.
Laut Arzneimittelversorgungstärkungsgesetz (AMVSG) verlieren die exklusiven Zytostatika-Versorgungsverträge, die die unter anderem die Barmer, die Techniker Krankenkasse und die KKH noch kurz vor knapp geschlossen haben, Ende August ihre Gültigkeit. Doch was ist bis dahin? Dürfen die Versicherten dieser Kassen seit Inkrafttreten des AMVSG ihre onkologischen Therapien wieder aus der Apotheke ihrer Wahl beziehen?
Stefan Fink vom Thüringer Apothekerverband (ThAV) rät Apotheken, die nicht Vertragspartner sind, ganz klar davon ab, Patienten dieser Kassen zu beliefern. Das machte er auf der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Thüringen am heutigen Freitag in Erfurt klar.
Nach Ansicht des Verbandes besteht das Risiko, retaxiert zu werden. Daran ändere auch die Interpretation des Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Lutz Stroppe (CDU), nicht. Stroppe hatte vor kurzem in einem Schreiben dargelegt, dass die Verträge mit dem AMVSG ihre Rechtsgrundlage verloren haben und deswegen keine Exklusivität mehr genießen. Seitens der betroffenen Kassen sieht man das anders. Sie drohen mit Retaxationen, die man, wenn es sein muss, auch mit juristischen Mitteln durchsetzen wolle.
Der ThAV fürchtet, dass vor einem Sozialrichter die Argumentation aus dem BMG möglicherweise nicht besteht. „Das Gesetz ist an dieser Stelle unscharf“, erklärte Fink. Da sei nicht sauber gearbeitet worden. Von daher laute die Empfehlung des Verbandes, die Belieferung der betroffenen Patienten abzulehnen.
3 Kommentare
Transparenz bei KKassen..
von Heiko Barz am 10.06.2017 um 11:27 Uhr
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Eindeutige Lage
von Alfons Neumann am 10.06.2017 um 2:08 Uhr
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Unverständnis
von Reinhard Rodiger am 09.06.2017 um 21:53 Uhr
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