Thüringen

Apothekerverband warnt vor Zyto-Belieferung ohne Vertrag

Erfurt - 09.06.2017, 17:15 Uhr

Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbands, bittet Zyto-Apotheken ohne Vertrag um Geduld. (Foto: DAZ.online)

Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbands, bittet Zyto-Apotheken ohne Vertrag um Geduld. (Foto: DAZ.online)


Der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbandes Stefan Fink rät seinen Kollegen nachdrücklich davon ab, Zytostatika an Versicherte zu liefern, deren Kassen auf das Fortbestehen der Exklusivität ihrer Verträge beharren. Trotz anderslautender Aussagen aus dem Bundegesundheitsministerium besteht seiner Meinung nach Retaxgefahr. 

Laut Arzneimittelversorgungstärkungsgesetz (AMVSG) verlieren die exklusiven Zytostatika-Versorgungsverträge, die die unter anderem die Barmer, die Techniker Krankenkasse und die KKH noch kurz vor knapp geschlossen haben,  Ende August ihre Gültigkeit. Doch was ist bis dahin? Dürfen die Versicherten dieser Kassen seit Inkrafttreten des AMVSG ihre onkologischen Therapien wieder aus der Apotheke ihrer Wahl beziehen? 

Stefan Fink vom Thüringer Apothekerverband (ThAV) rät Apotheken, die nicht Vertragspartner sind, ganz klar davon ab, Patienten dieser Kassen zu beliefern. Das machte er auf der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Thüringen am heutigen Freitag in Erfurt klar.

Nach Ansicht des Verbandes besteht das Risiko, retaxiert zu werden. Daran ändere auch die Interpretation des Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Lutz Stroppe (CDU), nicht. Stroppe hatte vor kurzem in einem  Schreiben dargelegt, dass die Verträge mit dem AMVSG ihre Rechtsgrundlage verloren haben und deswegen keine Exklusivität mehr genießen. Seitens der betroffenen Kassen sieht man das anders. Sie drohen mit Retaxationen, die man, wenn es sein muss, auch mit juristischen Mitteln durchsetzen wolle.

Der ThAV fürchtet, dass vor einem Sozialrichter die Argumentation aus dem BMG möglicherweise nicht besteht. „Das Gesetz ist an dieser Stelle unscharf“, erklärte Fink. Da sei nicht sauber gearbeitet worden. Von daher laute die Empfehlung des Verbandes, die Belieferung der betroffenen Patienten abzulehnen.



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3 Kommentare

Transparenz bei KKassen..

von Heiko Barz am 10.06.2017 um 11:27 Uhr

....ist doch mehr als lächerlich.
Verordnungen Beschlüsse und Gesetze werden in Zukunft nur noch eingehalten, wenn es den KKassen in ihr Konzept paßt.
Die Strategie von Do Mo wird dann bald Basis unseres Lebenrhytmus sein. Beharrlichkeit, wenn auch gesetzlos, wird sich auszahlen. Das ist die beschworene digitale Zukunft.

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Eindeutige Lage

von Alfons Neumann am 10.06.2017 um 2:08 Uhr

auch wenn´s so nicht schön ist: rückwirkende Gesetzgebung haben auch KraKa´s zu akzeptieren. Punkt.
Ein Montgomery hätte das sicher anders rübergebracht ...

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Unverständnis

von Reinhard Rodiger am 09.06.2017 um 21:53 Uhr

Da gibt es eine Steilvorlage, das Missbrauchsverhalten der KK transparent zu machen: besser wäre eine Konfrontation nicht auszudenken.Statt Debatte auf Augenhöhe nur die Empfehlung den Kassendrohungen stattzugeben.
Es bleibt nur unverständlich , diese Gelegenheit einfach so verstreichen zu lassen.Es geht um ein mit allen Mitteln zu verteidigendes Prinzip: Grenzen für Machtmissbrauch der KK müssen gesetzt werden.
Dazu muss alles mobilisiert werden.Was da gesagt wird,ist vielleicht gut gemeint,nur nicht gut gemacht.

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