Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Viele Kassen verweigern sich zunächst

Berlin - 03.07.2017, 12:45 Uhr

Die Ablehnungsquoten variieren laut der Studie teils sehr stark, Patienten werden unzureichend aufgeklärt. (Foto: Wolfilser / Fotolia)

Die Ablehnungsquoten variieren laut der Studie teils sehr stark, Patienten werden unzureichend aufgeklärt. (Foto: Wolfilser / Fotolia)


Ein Anliegen des bisherigen Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, ist mehr Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen. Nun legte er eine Studie vor, die aufzeigt, wie stark Entscheidungen zur Leistungsbewilligung zwischen den Kassen variieren. Außerdem zeigt die Untersuchung, dass es kaum Informationen gibt, warum eine Leistung abgelehnt wurde – und Patienten offenbar sogar rechtswidrig unzureichend aufgeklärt werden.

Bevor er neuer Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen wurde, legte der bisherige Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) noch eine Untersuchung vor, die die Kostenerstattung der gesetzlichen Kassen unter die Lupe genommen hat. Die vom IGES-Institut durchgeführte Studie „Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“ zeige, dass es bei der Bewilligung und Ablehnung von Leistungsanträgen teils erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen gibt, heißt es in einer begleitenden Pressemitteilung – die Unterschiede sind nach Ansicht von Laumann „nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt“.

So lehnten die Kassen bei den Leistungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeden fünften Antrag ab. Die Ablehnungsquote bei Hilfsmitteln für chronische Wunden betrug bei einer Kasse nur 3,8 Prozent, bei einer anderen jedoch 54,7 Prozent. Die Spannbreite der Ablehnungsquoten der einzelnen Krankenkassenarten liegt dabei zwischen 8,4 Prozent für die Landwirtschaftliche Krankenkasse und 19,4 Prozent für die Allgemeinen Ortskrankenkassen sowie Ersatzkassen. Auch bei Haushaltshilfen schwankten die Ablehnungsquoten zwischen 3,9 Prozent und 27,1 Prozent, im Bereich der Hilfsmittel zwischen 2,3 Prozent und 24,5 Prozent.

Die Studie hat auch untersucht, wie oft Widerspruch eingelegt wird und wie die Kassen hierauf reagieren. Im Bereich Vorsorge und Rehabilitation legten Versicherten bei 24,7 Prozent aller Ablehnungen Widerspruch ein, weit mehr als jeder zweite Widerspruch war erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich. „Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter trifft das sogar auf sage und schreibe fast drei von vier Widersprüchen zu“, heißt es in der Pressemitteilung zur Studie. „Die teilweise hohen Erfolgsquoten bei Widersprüchen deuten zudem auf Verbesserungspotenzial bei erstinstanzlichen Entscheidungen hin“, erklären die Gutachter.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Transparenz

von Carola Schmidt am 06.07.2017 um 11:37 Uhr

Ich finde es vor allem sehr interessant, dass die Kassen von Leistungserbringern wie Apotheken volle Transparenz fordern, bzw. sich über angeblich fehlende Transparenz beklagen. Sie selber arbeiten aber offensichtlich alles andere als transparent sogar denen gegenüber, deren Interessen sie vorgeblich vertreten. Eine Stellungnahme von Kassenseite dazu wäre schön. Ich fürchte nur, es wird keine geben.

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Rehabilitation

von Udo Hensch am 04.07.2017 um 8:05 Uhr

Nun ja, der Rentenversicherungsträger lehnt auch Krebsnachsorgekuren ab, obwohl dieser nicht in Konkurrenz steht. Vielleicht hat es ja doch etwas mit der Diagnose und der Prognose zu tun.

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