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Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Viele Kassen verweigern sich zunächst
Bürger sollen die besten Kassen wählen können
Außerdem müssen die Kassen ihre Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren sowie die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen, forderte Laumann – denn laut der Studie seien die Ablehnungsbescheide für die Versicherten in vielen Fällen nicht verständlich. Sogar ein Drittel habe nicht einmal gewusst, dass es die Möglichkeit gibt, gegen eine Ablehnung einen Widerspruch einzulegen. Durch verpflichtende Information der Versicherten „würde die Wahlfreiheit der Bürger gestärkt, sich ganz bewusst für oder gegen eine Krankenkasse zu entscheiden“, betonte Laumann.
Der Patientenbeauftragte hatte ähnliche Forderungen bereits im letzten Jahr erhoben. „Denn der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht allein über die Höhe des Zusatzbetrags, sondern vor allem über die Qualität der Leistungen geführt werden“, wiederholte Laumann seine Forderungen nun. Außerdem sollten Versicherte nach Ablauf der Entscheidungsfrist nicht nur einen Kostenerstattungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die Sache selbst haben – und die Krankenkassen diesen bezahlen müssen.
Die IGES-Studie führt sogar klare Gesetzesverstöße auf – so beim Krankengeldfallmanagement. Hier habe ungefähr ein Drittel der Versicherten angegeben, von der jeweiligen Kasse nicht um eine Einwilligung gebeten worden zu sein. „Von denen, die eine Einwilligung gegeben haben, geschah dies nur in etwa der Hälfte der Fälle – wie gesetzlich vorgeschrieben – in schriftlicher Form“, heißt es in der Untersuchung.
2 Kommentare
Transparenz
von Carola Schmidt am 06.07.2017 um 11:37 Uhr
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Rehabilitation
von Udo Hensch am 04.07.2017 um 8:05 Uhr
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